Digitalisierungsgesetze: Apotheken wollen Umsetzung aktiv begleiten

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend eingeführt wird, ist nur konsequent. Noch holpert das neue Verordnungssystem an etlichen Stellen. Die Apotheken versorgen E-Rezepte aber schon längst - egal, ob die Verordnungen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Ausdruck oder über die gematik-App in die Apotheken kommen." Foto:ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Nach den heutigen Beschlüssen von zwei richtungsweisenden
Digitalisierungsgesetzen durch den Bundestag bekräftigt Deutschlands
Apothekerschaft ihre Zusage, die Umsetzung von Digitalprojekten trotz
aller Herausforderungen weiterhin aktiv zu begleiten und zu
gestalten. Das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
(Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) und das Gesetz zur
Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
(Digital-Gesetz – DigiG) wurden heute jeweils in zweiter
und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet. In beiden Gesetzen
werden wichtige Digitalangebote, wie etwa das E-Rezept oder die
elektronische Patientenakte (ePA), weiterentwickelt. Die ABDA –
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unterstützt das
gesellschaftspolitische Ziel, die Qualität und Sicherheit der
Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten mithilfe von
digitalisierten Versorgungsformen und der sicheren Nutzung von
Gesundheitsdaten sowie unter Einbeziehung aller
relevanten Akteure nachhaltig zu steigern.

Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes
(DAV), begrüßt die Maßnahmen zur weiteren Einführung des E-Rezeptes:
„Dass das E-Rezept ab 2024 nun auch für die Arztpraxen verpflichtend
eingeführt wird, ist nur konsequent. Noch holpert das neue
Verordnungssystem an etlichen Stellen. Die Apotheken versorgen
E-Rezepte aber schon längst – egal, ob die Verordnungen über die
elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Ausdruck oder über die
gematik-App in die Apotheken kommen.“
Hubmann begrüßt auch die grundsätzliche Ausrichtung der beiden
Digitalgesetze, sieht aber einige Unzulänglichkeiten: „Die
Digitalisierung des Gesundheitswesens kann, soll und muss die
Versorgung von Patientinnen und Patienten verbessern. Sie darf aber
niemals zulasten von technischer Funktionsfähigkeit und persönlichem
Datenschutz gehen. Die elektronische Patientenakte kann ein wichtiger
Bestandteil der Versorgung werden, muss dazu aber funktionsfähig und
patientenfreundlich ausgestaltet werden.
Es ist unabdingbar, dass auch die Apotheken zur Befüllung ebendieser
ePA mit Medikationsdaten einen Beitrag leisten“.

Hubmann weiter: „Die assistierte Telemedizin in Apotheken soll dem
Ärztemangel begegnen. Die Apotheken arbeiten schon jetzt
hochdigitalisiert, sie sind bereit für neuartige
Versorgungskomponenten. Bei der konkreten Umsetzung kommt es aber
darauf an, Einflüsse von kapitalgesteuerten Anbietern einen Riegel
vorzuschieben.“ Kritisch sieht die Apothekerschaft nach wie vor, dass
sich die Krankenkassen künftig in die E-Rezept-Einlösung einmischen
dürfen. Hubmann dazu: „Es muss vermieden werden, dass
die Krankenkassen aus eigenen Interessen die Verordnungsdaten der
Patientinnen und Patienten sammeln und diese dann strategisch
nutzen.“

Grundsätzlich begrüßt der DAV allerdings, dass die Apotheken bei der
weiteren Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen sollen: „Mit den
beiden Digitalisierungsgesetzen erkennt die Politik die wichtige
Rolle der Apotheken im Rahmen der ambulanten Versorgung an.
Konsequenterweise müssen die Apotheken auch finanziell gestärkt
werden.“

Mehr Informationen auf http://www.abda.de

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