Die Staatsanwaltschaft München I hat nach dem Kauf teurer und angeblich mangelhafter Schutzmasken ihre Ermittlungen gegen Mitarbeiter des bayerischen Gesundheitsministeriums eingestellt. Das «Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt» sei «mangels Vorliegens strafbaren Handelns» eingestellt worden, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Zahlreiche Strafanzeigen
Zuvor waren dort mehrere Anzeigen gegen namentlich nicht genannte Mitarbeiter des bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP) eingegangen. Ihnen wurde vorgeworfen, im März 2020 eine Million überteuerte FFP2-Masken für 8,90 Euro pro Stück von dem Unternehmen Emix gekauft und mangelhafte Ware akzeptiert zu haben. Der Vorwurf lautete auf (Haushalts-)Untreue.
«Der Vorwurf strafbaren Handelns hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Abschluss des Vertrages mit Emnix sei zu einer Zeit erfolgt, als sich die pandemische Lage in Deutschland dramatisch zugespitzt habe. «Die Infektionszahlen stiegen exponentiell. Zugleich drohte im ärztlichen Bereich und bei den Rettungsdiensten sehr bald ein gravierender Mangel» an Schutzausrüstung. Insbesondere an FFP2-Masken, begründet die Behörde ihre Entscheidung.
Schnelle Beschaffung im Fokus
Es sei daher nachvollziehbar, dass sich das Ministerium – wie auch Behörden des Bundes und anderer Bundesländer – in dieser Situation selbst um eine sehr schnelle Beschaffung von Schutzausrüstung bemühte. Und sofortiges Handeln auch mittels Direktvergaben als dringend geboten einschätzte, um die Versorgungslage im Gesundheitssystem zu stabilisieren und Gefahren für Leib und Leben abzuwenden.
Der mit Emix vereinbarte hohe Kaufpreis sei damals das Resultat einer weltweit sehr großen Nachfrage nach FFP2-Masken. Und einem sehr knappen Angebot gewesen. Das Ministerium habe damals auch kein Alternativangebot eines anderen Anbieters gehabt. Der Vertragsabschluss ist also «nicht pflichtwidrig».
«Die überplanmäßigen Ausgaben waren vom Haushaltsrecht gedeckt und wurden vom Bayerischen Landtag nachträglich genehmigt» Das betonte die Behörde, die auch keinen Verstoß gegen das Vergaberecht sieht. An der gelieferten und bezahlten Schutzausrüstung seien außerdem keine Mängel festgestellt worden. «Für sonstige Straftatbestände fehlt jeglicher Anhaltspunkt.»
Aktuell noch zahlreiche Geschäfte mit Masken
Derzeit laufen in Bayern weitere Verfahren rund um Geschäfte mit Schutzmasken in der Corona-Pandemie. Die prominentesten Fälle sind Zahlungen an den ehemaligen bayerischen Justizminister und Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen beide sowie sechs weitere Beschuldigte unter anderem wegen des Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Ein von den Oppositionsparteien Grünen, SPD und FDP im Landtag geplanter Untersuchungsausschuss soll weitere Aufklärung in der Affäre bringen.
Sauter und Nüßlein weisen alle Korruptionsvorwürfe zurück. Zahlungen wegen Maskengeschäften hätten in keinem Zusammenhang zu ihrer Abgeordnetentätigkeit gestanden, betonen sie.
Durchsuchungen
Die Ermittler hatten bei mehreren Durchsuchungen Material sichergestellt und zudem auch Vermögen eingefroren, das im Rahmen eines möglichen Prozesses vielleicht eingezogen werden könnte. Mehrere Beschuldigte, darunter Nüßlein, haben gegen diese Vermögensarreste Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München dazu gebe es noch nicht, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bislang gibt es auch keine Angaben dazu, wie lange die strafrechtliche Untersuchung noch dauern kann.
In einem weiteren Verfahren geht es um den Kauf von zehn Millionen ungeeigneten OP-Masken mit mutmaßlich gefälschter Qualitätsbestätigung. Er erfolgte durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit von zwei Unternehmern aus der Oberpfalz. Einer der beiden ist Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Beide Unternehmer kamen in Untersuchungshaft. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) geriet in diesem Fall ins Schlaglicht, nachdem er selbst öffentlich gemacht hatte, dass sich einer der beiden Verdächtigen hilfesuchend an ihn gewandt hatte.
München (dpa/lby)