Gastronomie sieht sich weiter als Sündenbock

Bund und Länder haben sich bei Corona-Gipfel auf eine schärfere Testpflicht für Ungeimpfte sowie ein Ende der kostenlosen Corona-Tests ab 11. Oktober verständigt. Für Bayern gilt künftig in vielen Bereichen bereits ab einem Inzidenzwert von 35 eine Testpflicht. Bislang war dies erst ab einem Inzidenzwert von 50 der Fall, teilt der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) mit.

Erneut warnte Ministerpräsident Markus Söder vor einer „Pandemie der Ungeimpften“.  Söder machte deshalb deutlich, dass er künftig mit einer Debatte über die 2G geben werden, dass also irgendwann nur noch Geimpfte und Genesene für bestimmte Bereiche Zugang haben. Wenn Ungeimpfte dadurch de facto von einem Gaststättenbesuch ausgeschlossen werden, befürchtet der VEBWK nicht nur Umsatzrückgänge durch meidende Gäste, sondern eine erneute Verlagerung des Freizeitgeschehens in die Schwarzgastronomie, so wie bei der ersten Welle.

In Hinblick auf die positive Entwicklung in der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der Infektionsverläufe in beispielsweise Schweden oder Großbritannien, wo die strengen Maßnahmen vor wenigen Wochen beendet wurden, oder auch in Baden-Württemberg oder Niedersachsen, fordert der VEBWK, bei den Öffnungen in der Gastronomie, sowie den Zutrittsregelungen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Dem entgegen stehe die beschlossene Verschärfung der Testpflicht ab einer Inzidenz von 35.  Bei einem Hotelbesuch müsse dann zweimal die Woche getestet werden. „Die Gastronomie gilt seit Anbeginn der Coronakrise als Sündenbock“, kritisiert Geschäftsführerin Ursula Zimmermann, „dabei macht diese Branche einen zu vernachlässigenden Anteil in den Infektionen aus – laut RKI lediglich 0,57 % der Ansteckungen.

Wenn es keine kostenfreien Tests mehr gäbe, werden viele Ungeimpfte auf einen Gaststättenbesuch verzichten und so der Branche schaden. Die Gastronomie dürfe deshalb nicht  nicht für eine Spaltung der Gesellschaft instrumentalisiert werden, so die Geschäftsführerin weiter. Auf Nachfrage, wer die Impfbestimmungen in den Gaststätten kontrollieren solle sagt Ursula Zimmermann, dass es dazu keine aussagekräftigen Informationen gebe. Sie nimmt aber an, dass das wie bisher läuft. Mit der Registrierung werde der Wirt wohl dann auch die 3G kontrollieren müssen. Immer wieder gibt es auch Forderungen es wie an den Landesgrenzen zu handhaben. Demnach obliegt die Einhaltung der Bestimmungen dem Bürger, bzw. dem Gast. Polizei/Ordnungsämter oder eben auch der Wirt kontrollieren dann nur stichprobenartig am Platz.

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