DGB will Feiertage nachholen – Erholungsfaktor müsse im Vordergrund stehen

Family with beach therapy, Foto: iStock

Schweinfurt (dgb).  Der DGB Bayern dringt darauf, auf ein Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachzuholen. „Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage festgeschrieben wird, die auf ein Wochenende fallen“, so der Vorsitzende des DGB Bayern, Bernhard Stiedl.

Diese Regelung soll die Gewährung eines bezahlten Ersatzruhetages am nächsten Werktag vorsehen, der auf den Feiertag folgt. Von Heilige Drei Könige könnten in diesem Jahr viele in Bayern dadurch profitieren, da der Feiertag auf einen Samstag fällt, der für viele Beschäftigte ohnehin arbeitsfrei ist.

Die gesetzlichen Feiertage dienen laut dieser Pressemitteilung neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung. Sie tragen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung und zum Wohlbefinden bei. Sie stärken dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land.

Von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sind fünf datumsfest und vier beweglich. Während bewegliche Feiertage immer auf denselben Wochentag gesetzt seien, fielen datumsfeste Feiertage je nach Kalenderlauf auf unterschiedliche Wochentage. „Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen, dies sollte geändert werden“, fordert Bernhard Stiedl.

Zugleich führt der DGB Bayern aus, dass in vielen Ländern Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an darauffolgenden Werktagen nachgeholt würden, so beispielsweise in Spanien, Großbritannien, Polen oder den USA. In mehr als 85 Ländern, wie zum Beispiel Japan oder Singapur, gebe es Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen.

In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Dazu kommen neun bundesweite Feiertage. Insgesamt sind das also 29 freie Tage. In den genannten Ländern, in denen Feiertage schon jetzt „nachgeholt“ werden, ist dieser Wert viel höher. Spanien kommt insgesamt auf 31 Tage, Luxemburg auf 36 Tage und Belgien auf 32 Tage. „Ein Nachholen der Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, ist deshalb nicht nur aus gesundheitlicher, sondern auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll und beeinträchtigt nicht die Wettbewerbsfähigkeit“, so Stiedl. 

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