Teuere 55-Euro-Falle für Parkende in der Friedrichstraße

Schweinfurt (red).  Wie schnell verschiedene Zuständigkeiten dem Autofahrer 55 Euro kosten können, hat schon mancher Verkehrsteilnehmer in der Friedrichstraße erfahren müssen.

Es geht um häufig verhängte 55 Euro wegen Falschparken nach der Straßenverkehrsordnung, die besagt, dass man 15 Meter vor und nach Bushaltestellen nicht parken darf. Maßgeblich ist das entsprechende Verkehrzeichen, das auf eine solche Haltestelle hinweist. Soweit so korrekt.

Eine entsprechende Beschilderung in der Friedrichstraße (Haltestelle Ludwigstraße/FAG) ist zwar schon etwas verwittert, aber noch zu erkennen. Verwittert ist dieses Schild, weil dieser Haltepunkt schon seit längerer Zeit nicht mehr von Stadt- oder Linienbussen angefahren wird und laut Lininennetzplan der Stadtwerke auch gar nicht mehr als solcher vorhanden ist. Auch im ÖPNV-Plan für Busse von außerhalb kommt diese Haltestelle nicht vor. Mutmaßlich handelte es sich einst lediglich um eine Bedarfshaltestelle für Schichtarbeiter aus einer Zeit, als diese noch überwiegend mit dem Omnibus zur Arbeit fuhren. Regelmäßig vorbei Kommende haben schon viele Jahre keinen Bus mehr halten sehen. Und auch optisch verleiht ein hoher Bordstein und ein vom Gehsteig trennender Grünstreifen dem Straßenrand durchaus das Aussehen einer regulären Abstellfläche.

Weil aber dennoch Strafzettel für zu nah parkende Fahrzeuge ausgestellt werden, gab es häufig Verdruss, der an diese Redaktion heran getragen wurde. 55 Euro seien schließlich kein Pappenstil für Vergehen, die eigentlich gar keine sind, so die Argumentation. Der städtische Verkehrsüberwachungsdienst handelt mit Verweis auf das Schild jedoch rechtssicher und korrekt.

Am 13. Januar fragte diese Redaktion deshalb bei der Stadt Schweinfurt nach, was es mit dieser Regelung auf sich hat. Zunächst waren es technische Probleme und Krankheit, die eine zügige Abarbeitung der E-Mail-Anfrage verhinderten, teilte Pressesprecherin Kristina Dietz dann auf  telefonische Nachfrage mit. Dann gab es als Antwort, dass die Stadt, bzw. die Stadtwerke als städtisches Beförderungsunternehmen gar nicht zuständig seien, weil es sich um eine Haltestelle der Verkehrsgemeinschaft Schweinfurt (VSW) handle.

Somit war der Landkreis zuständig, der nun seinerseits mitteilt, dass diese nicht mehr genutzte Haltstelle stillgelegt und abgebaut  wird. Der Arbeitsbereich „Mobilität und Energie“ am Landratsamt Schweinfurt habe der Stadt Schweinfurt bereits am 27. Januar mitgeteilt, „keinen Bedarf mehr an dieser Haltestelle zu haben“. Die Stadt als zuständige Straßenverkehrslastträgerin habe daraufhin angekündigt, die Anordnung für die Beschilderung der Bushaltestelle aufzuheben. Die Entfernung des Schildes war bis Drucklegung dieser Zeitung allerdings noch nicht erfolgt. Auf weitere Nachfrage hieß es lediglich, „Der Abbau der Haltestelle ist beauftragt“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert