CSU-Bezirkstagsfraktion zur Mobilitätsrichtlinie

Seit dem 01. Januar 2021 hat der Bezirk Unterfranken seine Leistungen zur Mobilität von Menschen mit Behinderungen von der Gewährung einer km-Leistung in eine Geldleistung umgewandelt.

Das gibt den Betroffenen die Möglichkeit, das Geld eigenverantwortlich und optimal
einzusetzen und somit eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
zu ermöglichen. Dies betrifft die Kosten für Fahrten beispielsweise zum Besuch von
Veranstaltungen oder kulturellen Einrichtungen. Die finanziellen Mittel werden
entsprechend der sogenannten „Mobilitätsrichtlinie“ des Bezirks Unterfranken
ausgezahlt.
Seit Einführung der Richtlinie wird jedoch deutlich, dass die Rahmenbedingungen der
Richtlinie nicht alle Personengruppen ausreichend berücksichtigen; insbesondere
betrifft dies Menschen, die bei Fahrten aufgrund ihrer Behinderung auf ein
Spezialfahrzeug angewiesen sind. Die Fahrtkosten bei Beförderungen mittels
Spezialfahrzeugen sind nämlich deutlich höher als bei regulären Fahrten,
beispielsweise mit einem Taxi.
Aus diesem Grund hat die CSU-Bezirkstagsfraktion im Sozialausschuss des Bezirks
Unterfranken am 09. November einen entsprechenden Antrag gestellt, die bestehende
Mobilitätsrichtlinie zu überarbeiten und im Jahr 2022 anzupassen.

Aufstocken der Gelder

Gleichzeitig wurde beantragt die dafür zur Verfügung stehenden Gelder von 1,3 Mio.
Euro auf 1,5 Mio. Euro zu erhöhen. Die Anträge der CSU-Bezirkstagsfraktion wurden vom Sozialausschuss des Bezirks Unterfranken mehrheitlich beschlossen.
„Dies ist ein wichtiges Signal im Hinblick auf die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen“, so der Fraktionsvorsitzende Stefan Funk.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hülya Düber betont darüber hinaus: „Die
CSU erkennt die Bemühungen der Sozialverwaltung ausdrücklich an, dass Härtefälle
immer wieder Berücksichtigung finden. Jedoch sehen wir hier für die Menschen einen
generellen Handlungsbedarf die Mobilitätsrichtlinie anzupassen.“

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