Welche Stilblüten die aktuellen Corona-Regelungen treiben können, das zeigt aktuell der Landkreis Bad Kissingen. Der Inzidenzwert halt als Leitlinie nämlich mitnichten ausgedient. Tatsächlich ist es nämlich so, dass ab einer Inzidenz von 35 wieder verschärfte Regeln gelten. Dies aber erst, wenn dieser Wert an mehr als drei Tagen hintereinander überschritten wurde.
So geschehen im Landkreis Bad Kissingen. Während es darunter nur die allgemeinen Abstandsregeln mit Maske gibt, gilt darüber die „3-G-Regel“ also geimpft, genesen, getestet für Fitnessstudios, Innengastronomie Kinos und allen Dienstleitungen, die eine gewisse Nähe erfordern.
Am Montag, Dienstag und Mittwoch lag der Wert über 35, sodass ab diesem Freitag eben 3-G gilt. Kaum hat die Regelung gegriffen, veröffentlichte das Robert-Koch Institut für Freitag im Landkreis Bad Kissingen nur noch eine Inzidenz von 30, wie auch schon am Donnerstag, wie die Main-Post berichtete.
In der Praxis bedeutet das nun, dass die Bad Kissinger nun Impfausweise beispielsweise in der Innengastronomie vorlegen müssen, obwohl die tagesaktuelle Inzidenz dies gar nicht erforderlich machen würde.
Da die Regelung nun gute Chancen hat, bald wieder aufgehoben zu werden, kann es natürlich auch im umgekehrten Fall passieren, dass die Bad Kissinger unkontrolliert in Fitnessstudios schwitzen, obwohl die tatsächliche Lage strengere Regeln erfordern würde.
Aber so ist das nun mal mit den etwas strenger ausgelegten bayerischen Vorschriften, bei denen das „Team Vorsicht“ das Sagen hat. Verstöße hingegen können teuer werden. So ab 250 Euro aufwärts stehen im Raum, wenn man sich mal um einen Tag vertut, bzw. man nicht mitbekommen hat, was denn jetzt gilt…