(dpa) Gut zehn Monate nach dem tödlichen Badeunfall von zwei kleinen Schwestern in Schweinfurt hat das Amtsgericht die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Von einer Strafe sah das Gericht jedoch ab.
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wurden die 33 Jahre alte Mutter und der 39 Jahre alte Vater bereits so schwer vom Tod ihrer Kinder getroffen, dass eine zusätzliche Bestrafung nicht angemessen erscheine. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die beiden Mädchen im Alter von sechs und sieben Jahren waren am 14. August 2025 bei einem Badeunfall in einem See in Unterfranken ums Leben gekommen. Laut Obduktion ertranken die Kinder. Nach Erkenntnissen der Ermittler sollen sie mindestens zehn Minuten unter Wasser gewesen sein.
Kinder konnten nicht schwimmen
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Eltern mindestens 15 Minuten lang nicht auf ihre Töchter geachtet hatten. Die Mädchen konnten laut Anklage nicht schwimmen und trugen keine Schwimmhilfen wie Schwimmflügel.
Eine zusätzliche Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht erfolgte nicht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten beantragt, von einer Strafe abzusehen.
Badegäste entdeckten die Kinder im Wasser
Ein Badegast entdeckte zunächst die leblose Siebenjährige rund 15 Meter vom Ufer entfernt im Wasser treibend. Laut Anklage lag das Mädchen regungslos mit dem Kopf nach unten im See. Kurz darauf fand ein weiterer Helfer auch die jüngere Schwester unter der Wasseroberfläche.
Beide Kinder wurden reanimiert und in Krankenhäuser gebracht. Die Siebenjährige starb einen Tag später, der Tod ihrer sechsjährigen Schwester wurde am darauffolgenden Tag bekannt.

