Pfandrückgabe auch bei zerbrochenen Krügen
Schweinfurt (red). Die Zeit der Sommerfeste neigt sich dem Ende. Schöne Stunden wurden verbracht und Festveranstalter haben alles in ihrer Macht stehende getan, damit sich die Menschen wohl fühlen.
Die zum Ausschank gebrachten Getränkebehältnisse werden dabei im allgemeinen mit Rückgaberegeln versehen. Häufig werden diese bepfandet. Doch die Höhe ist – auch bei vergleichbaren Festen – sehr unterschiedlich. Eine Bestandsaufnahme in diesem Sommer ergab. dass beispielsweise für manche Bierkrüge gar kein Pfand, ein Euro Pfand, zwei Euro Pfand, drei Euro Pfand oder fünf Euro Pfand erhoben wurden. Vor allem kleinere und überwiegend von der Dorfgemeinschaft besuchte Feste sind meistens pfandfrei – man verlässt sich darauf, dass Besucher ihre Getränkebehältnisse von alleine wieder zurück bringen, was oft eine seit vielen Jahren bewährte Praxis ist. Pfandfrei ist darüber hinaus auch das größte Volksfest der Welt – das Oktoberfest, das allerdings stark überwacht wird.
Für größere Feste der Region fehlt hingegen oft das Personal, um zurückgelassene Behältnisse wieder einzusammeln. Die Bepfandung hat sich dabei bewährt, denn durch das Einbehalten eines Gegenwertes, wird die Rückgabefreudigkeit deutlich erhöht. Rein rechtlich nicht zulässig ist hingegen ein Pfand als möglicher Beschädigungsausgleich, wie oft irrtümlich angenommen wird. Hier gelten die gleichen Regeln, wie für zerknüllte Blechdosen, die ein Pfandrückgabeautomat nicht erkennt. Das Pfand muss deswegen trotzdem zurückerstattet werden. So verhält es sich de jure auch mit einem zerbrochenen Bierkrug, wie die Verbraucherzentrale Bayern auf Anfrage bestätigt. Das Pfand muss zwar zurückerstattet werden, aber für den entstandenen Schaden muss der Schädiger trotzdem aufkommen.
Regelung durch die Privathaftpflicht
Er muss dem Veranstalter den Gegenwert des beschädigten Gegenstandes ersetzten, kann dies möglicherweise auch durch seine Privathaftpflicht regeln lassen. Vor allem bei hohem Pfand kann dieser Umstand für den Schädiger durchaus interessant werden, weil es sich dann rentiert gebrochenes Glas zurückzubringen und den Unfall nicht auf sich zu belassen.
Und ein hohes Pfand legitimiert auch keinesfalls das Mitnehmen des Objektes. Selbst wenn dieses höher ist als der Beschaffungswert, ist eine Mitnahme rein rechtlich Diebstahl, so die Verbraucherzetrale in ihrer Aufklärung.
Bereits vor zwei Jahren führte diese Zeitung eine Umfrage bei Festveranstaltern zu diesem Thema durch. Stichprobenartige Nachfragen in diesem Sommer kamen zu einem ähnlichen Ergebnis. Obwohl hohes Pfand – meist sogar höher als der Inhaltspreis – Kapital bindet, das nicht für Konsum ausgegeben werden kann, sehen Veranstalter bei fünf Euro Pfand den Vorteil für das oft ungeübte Personal, dass einfach nur einen fünf-Euro-Schein zurück geben muss. Werden mehrere unterschiedliche Behältnisse zurück gegeben – was häufig vorkommt – zieht dieses Argument jedoch nicht. Im Hoffen auf zurückgelassene Behältnisse den Festgewinn zu erhöhen, das stritten alle Befragten ab. Andere Festveranstalter erheben aus Vereinfachungsgründen auf alle Behältnisse und Flaschen das gleiche Pfand.
Bei den Schweinfurter Kirchweihen haben sich zwei oder drei Euro Pfand bewährt. Der Glasbruch wird meistens mit zwischen einem und zwei Prozent angegeben. Häufig passiere dies beim Spülen und sei dem Gast nicht einmal anzulasten. Manches Behältnis tauche zudem Tage später im Umfeld des Festgeländes auf, sodass bewußter Diebstahl so gut wie gar nicht vorkomme. Der „Schlupf“ spiele somit für den Gesamtumsatz so gut wie keine Rolle.
In Aidhausen beim Feuerwehrfest hat man zur Vereinfachung unabhängig von Größe und Inhalt auf alles ein Euro Pfand erhoben. Gleiches Prinzip galt beim Poppenlauerer Fischfest, nur mit zwei Euro Pfand auf alle Behältnisse. Bei den Schweinfurter Kirchweihen und den Umlandgemeinden wie Sennfeld oder Gochsheim waren es meistens zwei Euro Pfand auf den Bierkrug bzw. Gläser und auf Flaschen 50 Cent, nur bei der Bergl-Kirchweih betrug das Krugpfand drei Euro und bei der Kirchweih am Zürch gar fünf Euro. Fünf Euro waren auch am Stadtfest fällig, wo viele Stände zusätzlich auch noch Pfandmarken ausgaben.
Vor allem südlich des Mains und in Schonungen wird auch auf Dorffesten häufig fünf Euro Krugpfand verlangt. In den nördlichen Landkreisgemeinden wird hingegen nicht selten komplett auf Pfand verzichtet (Hambach, Üchtelhausen) oder nur auf die bewährte zwei-Euro-Regel gesetzt (Holzhausen, Stadtlauringen).
Ob der Besucher bei höherem Pfand bessere Sorgsamkeit walten lässt, das lässt sich nur schwer beweisen, besser aufpassen, dass ihm das wertvolle Stück nicht abhanden kommt, wird er aber sehr wohl.
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Pfandrückgabe auch bei zerbrochenen Krügen –

