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Warum der Kinderwagen nicht auf die Rolltreppe gehört!

Little girl in baby carriage with father on escalator in subway.

Die Fahrtreppe, häufig als Rolltreppe bezeichnet, begegnet uns nahezu täglich als urbanes Transportmittel und erleichtert für viele Eltern den Weg durch den Großstadt-Dschungel. Doch wie sicher sind eigentlich Rolltreppen für Kinderwagen und darf man sie damit überhaupt benutzen?

Fahrtreppen gewährleisten keine vollständige Sicherheit

Fahrtreppen sind ein komfortables Mittel, um sich zwischen den Stockwerken von Einkaufshäusern und Bahnhöfen fortzubewegen. Daher halten viele Eltern es für praktisch, auch ihren Kinderwagen mit auf die Rolltreppe zu nehmen, um sich auf diese Weise das Warten auf den Aufzug, das mühselige Tragen oder Fragen nach Hilfe zu ersparen. Dennoch gehört der Kinderwagen nicht auf die Fahrtreppe und das aus gutem Grund.

„Zwischenfälle auf Fahrtreppen sind die Ausnahme. Trotzdem können sie bei falscher Benutzung selbst auf den sichersten und modernsten Modellen nicht ausgeschlossen werden“, so Jan Steeger, Head of Communications bei Schindler, einem der weltweit größten Hersteller von digitalen und klassischen Fahrtreppen und Aufzügen. „Leider gilt das auch für den Kinderwagen, wo ein Unfall dramatische Folgen nach sich ziehen kann. Daher gehören Kinderwagen nicht auf die Fahrtreppe.“

Die Räder des Kinderwagens haben auf den Stufen, die sich bewegen, keinen sicheren Halt. Zudem bergen die Schräge oder ein plötzlicher Stopp zusätzliche Risiken, die den Kinderwagen aus dem Gleichgewicht bringen und so nicht nur das Kind, sondern auch andere Passagiere in Gefahr bringen können. Und sollte die Treppe einen Notstopp machen, hat das Elternteil keine Chance, den Kinderwagen mit dem Baby sicher von der stehenden Fahrtreppe zu bekommen.

Hinweisschild gibt klare Empfehlung

Seit 2009 gelten die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG, die das Mitführen von Kinderwägen auf Rolltreppen als Fehlanwendung einstufen. Zudem ist nach der DIN EN 115-1 ein Zeichen mit der Aufschrift „Kinderwagen verboten“ in der Nähe der Zugänge anzubringen.

Das Verbot stieß zum Zeitpunkt seiner Einführung auf großes Unverständnis und ist bis heute nicht allen bekannt oder wird nur bedingt akzeptiert. Wer die Vorgabe missachtet, wird zwar nicht bestraft, handelt aber auf eigene Gefahr und riskiert das volle Haftungsrisiko – zusätzlich zum gesundheitlichen Risiko für das Kind, sollte der Kinderwagen ins Rutschen kommen und ein Unfall geschehen.

Hersteller von Rolltreppen sind mittlerweile dazu verpflichtet, Piktogramme anzubringen, die auf das Verbot hinweisen. Kaufhäuser, Bahnhöfe und weitere Fahrtreppenbetreiber haben ebenfalls die Möglichkeit, Verbote zu erlassen.

„In anderen Ländern gilt es bereits als Selbstverständlichkeit, den Kinderwagen nicht auf die Fahrtreppe zu nehmen. Die EN 115 wird unter anderem auch in nicht-europäischen Ländern wie Australien, China und Indien angewendet, um die Fahrtreppennormen global anzugleichen“, so Steeger.

Aufzüge und Treppen als Alternativen

Wie sieht nun die richtige Beförderung mit dem Kinderwagen aus? Als beste Alternative bieten sich Aufzüge an, die in nahezu allen Einkaufshäusern und in vielen Bahnhöfen bereits installiert sind. Ihre Zahl nimmt stetig zu.

Falls kein Aufzug zur Verfügung steht, bieten sich Treppen als nächstbeste Alternative an. Eltern können hier nach Möglichkeit Mitmenschen um eine helfende Hand bitten. Zudem bieten einige Treppen im öffentlichen Raum Rampen an, die eine Beförderung vereinfachen.

Steeger blickt positiv in die Zukunft: „Eine barrierefreie Infrastruktur ist in Deutschland zwar noch nicht überall gegeben, aber seit einigen Jahren wird stark in den Ausbau investiert. Es geht also aufwärts.“

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