Stadtgalerie Schweinfurt: Neue Konzepte gegen wachsenden Leerstand

Gegen den Leerstand in der Stadtgalerie soll mit einer Änderung des Nutzungskonzeptes vorgegangen werden. Foto: Leonie Schmidt

Der Leerstand in der Stadtgalerie ist inzwischen unübersehbar. Trotz zahlreicher Bemühungen, neue Geschäfte anzusiedeln, blieben nachhaltige Erfolge bislang aus. Nun prüfen die Eigentümer alternative Wege, um der Entwicklung entgegenzuwirken – allerdings erfordert dies zunächst eine Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen.

Mit diesem Thema befasste sich zuletzt der Bau- und Umweltausschuss, wie aus einer aktuellen Sitzungsvorlage hervorgeht. Konkret geht es um eine mögliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 10b.

Bereits am 3. März 2026 stellte die ECE Marketplaces GmbH & Co. KG demnach einen entsprechenden Antrag. Ziel sei es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Umstrukturierung der Stadtgalerie an der Gunnar-Wester-Straße zu schaffen. Hintergrund sind Überlegungen, die seit Jahren andauern – ausgelöst durch eine stetig steigende Leerstandsquote im Einkaufszentrum.

Einzelhandel bleibt – Ergänzungen geplant

Kern des vorgelegten Konzepts ist weiterhin der Einzelhandel als Hauptnutzung. Künftig sollen jedoch zusätzliche großflächige Handelsbetriebe zugelassen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, das Angebot um weitere Nutzungen zu ergänzen. Dazu zählen insbesondere Gesundheitsdienstleistungen, soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten sowie Freizeit- und Entertainmentangebote.

Ein wesentlicher Punkt der Planung ist die Reduzierung der bisherigen Verkaufsflächen. Rund 1.500 Quadratmeter sollen künftig für medizinische und gesundheitsbezogene Nutzungen vorgesehen werden. Gleichzeitig ist eine sogenannte Marktanpassungsreserve von 15 Prozent geplant. Diese soll eine flexible Anpassung einzelner Sortimente ermöglichen, ohne die Gesamtverkaufsfläche zu erhöhen.

Deutliche Verschiebungen bei Sortimenten

Im Detail sieht das Konzept deutliche Veränderungen innerhalb der Sortimentsstruktur vor:

So sollen etwa die Flächen für Hartwaren – darunter Haushaltsartikel, Geschenkartikel und Keramik – von bisher 1.320 auf 2.450 Quadratmeter erweitert werden. Auch im Sportbereich ist eine deutliche Aufstockung von 1.000 auf 2.500 Quadratmeter vorgesehen. Besonders stark wachsen soll das Angebot im Bereich Spielwaren: Hier ist eine Ausweitung von derzeit 320 auf künftig 2.200 Quadratmeter geplant.

Gleichzeitig sollen bisherige Unterkategorien im Textilbereich entfallen, ohne die Gesamtgrenzen der Verkaufsflächen zu verändern.

Neben dem Einzelhandel sind ergänzende Nutzungen vorgesehen:

Bis zu 1.800 Quadratmeter für Gesundheitsdienstleistungen, rund 1.500 Quadratmeter für soziale Einrichtungen sowie etwa 2.500 Quadratmeter für Freizeit- und Entertainmentangebote.

Planungsrechtliche Anpassungen erforderlich

Der betroffene Bereich ist derzeit als „Sondergebiet Einkaufszentrum“ ausgewiesen und muss im Zuge der geplanten Änderungen neu bewertet und überarbeitet werden.

Geplant ist zudem der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Stadt Schweinfurt und der Antragstellerin. Dieser soll unter anderem die Durchführung des Bauleitplanverfahrens sowie die Kostenübernahme durch das Unternehmen regeln. Ergänzend ist ein Durchführungsvertrag vorgesehen.

Weitere Schritte eingeleitet

Als nächste Schritte sind im Parallelverfahren die 89. Änderung des Flächennutzungsplans für das betreffende Grundstück sowie die Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen.

Ob die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die Stadtgalerie langfristig wieder zu beleben, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Ohne strukturelle Veränderungen dürfte sich der Leerstand kaum wirksam reduzieren lassen.

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