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Stadt Schweinfurt erhöht Realsteuerhebesätze ab 2026

Schweinfurt muss sich auf höhere Steuern einstellen (Foto: Christian Klippel)

Das bedeuten Schweinfurts Steueranpassungen für Bürger und Unternehmen!

Schweinfurt, November 2025 – Die Stadt Schweinfurt wird ab dem 1. Januar 2026 die Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer erhöhen. Der Stadtrat hat diese Entscheidung am 25. November im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen. Ziel ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern und die Voraussetzung für Stabilisierungshilfen des Freistaates Bayern zu erfüllen.

Warum werden die Steuern in Schweinfurt erhöht?

Die Stadt befindet sich seit längerer Zeit in einer angespannten Finanzlage. Um weiterhin Investitionen in Infrastruktur, soziale Leistungen und Wirtschaftsförderung sicherzustellen, ist eine Anpassung der sogenannten Realsteuern notwendig. Zusätzlich fordert der Freistaat Bayern, dass Schweinfurt seine Hebesätze mindestens auf das Niveau vergleichbarer Kommunen anhebt, um staatliche Hilfen beantragen zu können.


Grundsteuer steigt ab 2026 um 12,5 Prozent

Im Zuge der Grundsteuerreform in Bayern wurde bereits 2025 ein vorläufiger Hebesatz von 480 % eingeführt. Ab 2026 steigt dieser nun auf 540 %.

Was bedeutet das konkret?

  • Hebesatz bisher: 480 %

  • Hebesatz ab 2026: 540 %

  • Steigerung: +12,5 %

💶 Beispielrechnung:

  • Bisherige Grundsteuer: 600 € pro Jahr

  • Ab 2026: ca. 675 € pro Jahr
    ➡️ Mehrbelastung: etwa 75 € jährlich

Diese Erhöhung ist notwendig, um ein Defizit bei den Grundsteuereinnahmen zu vermeiden und die vom Freistaat geforderte Haushaltsdisziplin nachzuweisen.


Gewerbesteuer steigt erstmals seit 1988

Auch der Gewerbesteuerhebesatz wird angehoben – zum ersten Mal seit fast 40 Jahren.

  • Bisher: 370 %

  • Ab 2026: 400 %

  • Mehrbelastung: ca. 8 %

💶 Beispiel für ein Unternehmen:

  • Gewerbesteuer bisher: 10.000 €

  • Ab 2026: ca. 10.800 €
    ➡️ Mehrkosten: rund 800 € pro Jahr

Wichtiger Vorteil für Einzelunternehmer & Personengesellschaften

Bis zu einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
➡️ Für viele kleinere Betriebe entsteht daher keine tatsächliche Mehrbelastung!


Stadt setzt bewusst auf minimale Erhöhung

Stadt Schweinfurt erhöht Realsteuerhebesätze ab 2026. Eine stärkere Erhöhung wurde aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage bewusst vermieden.

„Diese Maßnahme ist notwendig, um die Leistungsfähigkeit der Stadt zu erhalten und auch künftig Investitionen, soziale Angebote und Infrastrukturprojekte sicherstellen zu können“, so die Stadtverwaltung.

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