Schweinfurts Ordnungsreferent Jan von Lackum wird bei den aktuellen Haushaltsberatungen nicht müde zu betonen, wie wichtig die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Schweinfurt ist. Das ist von großer Bedeutung, denn nur aus diesem Grund könnten mobile Blitzeranlagen zur Messung der Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern angeschafft werden – und damit Einnahmen aus möglichen Bußgeldern auf der Habenseite der Stadtkasse verbucht werden.
Die Stadtkasse ist bekanntlich klamm, und die Verwaltung ist deshalb auf der Suche nach kreativen Möglichkeiten, um eine Besserung herbeizuführen. Der Autofahrer ist dabei schon immer ein beliebtes Ziel. Parkgebühren am Baggersee und am Wildpark werden aktuell ebenfalls in Betracht gezogen.
„Gefahrenschwerpunkte“ lokalisieren
In der Haushaltsbeschlussvorlage werden Vor- und Nachteile von Geschwindigkeitsmessanlagen ausführlich erläutert. Mobil sollen sie sein, um an verschiedenen Orten „Gefahrenschwerpunkte“ lokalisieren zu können. Ein anmietbarer Anhänger ist wohl das Mittel der Wahl. Er sei durch seine Bauweise mit eingebautem Rechner und Akkus sowie durch sein gehärtetes und kameraüberwachtes Chassis geeignet, um durchgängig Messergebnisse zu liefern, also vor allem auch nächtliche Raser dingfest zu machen. Insofern verbindet er die Vorteile einer stationären Anlage mit denen einer mobilen Technik. Andere Varianten, wie ein Dreibeinständer oder ein Fahrzeug mit eingebautem Messgerät, bedürften während der gesamten Dauer des Messbetriebs einer fortlaufenden Betreuung durch einen Messbediensteten. Das wiederum würde Personalkosten verursachen.
Die Verwaltung plädiert daher für eine Evaluierungsphase von drei Monaten unter Nutzung eines gemieteten Messanhängers. Nach Abschluss der Evaluierungsphase soll eine Auswertung der Ergebnisse folgen. Hierüber soll der Stadtrat zeitnah informiert werden, sodass dieser eine faktenbasierte Entscheidung für oder gegen eine dauerhafte Lösung treffen kann.
Hoheitliche Tätigkeit
Wie die Beschlussvorlage weiter ausführt, ist die Durchführung der Messungen eine hoheitliche Tätigkeit und darf daher nicht vollständig auf Private ausgelagert werden. Zudem ist für die Geschwindigkeitsmessung jeweils das Einvernehmen mit der örtlichen Polizei herzustellen. Die vorstehenden Voraussetzungen können bei Bereitstellung ausreichender Mittel und qualifizierten Personals mittelfristig und dauerhaft in Schweinfurt geschaffen werden.
An Anschaffungskosten, bzw. Mietabgaben werden etwa 40.000 Euro angeführt. Nach eher konservativer Schätzung sollten den Ausgaben sodann Einnahmen in Höhe von rund 70.000 Euro gegenüberstehen. Nach Genehmigung des Haushaltes 2026 könnte daher voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2026 mit Tendenz zum 4. Quartal nach vorheriger Schulung der Mitarbeitenden an den Fachsystemen sowie nach Schaffung der Voraussetzungen durch die städtische IT die Evaluierungsphase anlaufen.

