Schilder-Irrtum mit Folgen – Wenn Zusatzschilder für Verwirrung sorgen

Symbolfoto: Romberi/shutterstock/geblitzt.de

 Ein kleines Zusatzschild sorgte am Hermsdorfer Kreuz in Thüringen für großen Ärger bei vielen Autofahrern. Dort steht ein Tempo-80-Schild, unter dem ein Überholverbot angebracht ist, und darunter befindet sich wiederum ein weißes Zusatzzeichen mit Symbolen für Lkws, Busse und Pkws mit Anhänger. Mehrere Pkw-Fahrer fühlten sich aufgrund des Zusatzzeichens nicht von der Beschilderung angesprochen und wurden daraufhin geblitzt. Für wen gilt nun das Überholverbot und für wen das Tempolimit? Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, klärt auf. 

Häufiger Irrglaube 

Viele der geblitzten Raser verstanden die Schilderkombination am Hermsdorfer Kreuz, wo die Autobahnen A4 zwischen Jena und Gera und die A9 zwischen Berlin und München aufeinandertreffen, folgendermaßen: Aufgrund des Zusatzzeichens gelte sowohl die Geschwindigkeitsbegrenzung als auch das Überholverbot ausschließlich für die dargestellten Fahrzeugtypen. Demnach hätten sie als Pkw-Fahrer ihr Tempo nicht auf 80 km/h drosseln müssen. „Der Denkfehler lässt sich meist auf eine falsche Lese-Reihenfolge zurückführen“, verrät Melanie Leier. 

Zusatzzeichen verstehen 

Die Rechtsanwältin erläutert: „Gemäß § 39 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Zusatzzeichen unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht. Da Verkehrszeichen von oben nach unten gelesen werden, gilt das Tempolimit demnach ohne Ausnahme für alle Autofahrer. Daraufhin erfahren die Verkehrsteilnehmer von einem Überholverbot, das aufgrund des angrenzenden Zusatzzeichens für Lkws, Busse und Pkws mit Anhänger gilt.“ 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, deshalb erhalten die geblitzten Fahrer nun Bußgeldbescheide. „Generell können Bescheide durchaus fehlerhaft sein oder sind unzureichend belegt, weshalb sich eine Prüfung oft als sinnvoll erweist“, so Melanie Leier.

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Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. 

 

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