Eine Hexenjagd eines angeblich modernen Rechtsstaates
Aschaffenburg. Das Einsatzgeschehen vom 20. August 2023 im Zusammenhang mit einer aus polizeilicher Sicht inzwischen „gewöhnlichen“ Versammlungslage hat für die eingesetzten Beamten der Zentralen Ergänzungsdienste Aschaffenburg weitreichende Folgen gehabt – insbesondere für den Polizeibeamten Norbert G.
Kritik am erstinstanzlichen Urteil
„Bereits die damalige Verhandlung am Amtsgericht Aschaffenburg im Juli 2025 glich einer modernen Hexenjagd mit dramatischem Ausgang“, kritisiert Thorsten Grimm, Bezirksvorsitzender der Deutsche Polizeigewerkschaft in Unterfranken, den Ablauf des Verfahrens.
Nach seiner Darstellung sei das Urteil „völlig sinnbefreit und unverhältnismäßig“ gewesen. Grimm führt dies auf mehrere Faktoren zurück: mangelhafte Ermittlungsarbeit im Vorfeld, eine unzureichende Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft sowie ein Gericht, das die vorliegenden Umstände nicht ausreichend hinterfragt habe.
„Hier wurde auf Basis zweifelhafter Aussagen und Auswertungen ein Exempel an einem einzelnen Polizeibeamten statuiert“, so Grimm. Dem Beamten sei im Rahmen eines geschlossenen Einsatzes ein sogenannter „Stockstich“ mit dem Schlagstock vorgeworfen worden – ein Vorwurf, den es laut Gewerkschaft so nie gegeben habe.
„Der Grundsatz in dubio pro reo wurde faktisch außer Kraft gesetzt“, kritisiert Grimm weiter.
Berufungsverfahren endet mit Einstellung
Der betroffene Beamte legte gegen das Urteil Berufung ein. Das Verfahren wurde anschließend an fünf Verhandlungstagen vor dem Landgericht Aschaffenburg neu verhandelt und schließlich gemäß § 153a Strafprozessordnung eingestellt.
Für die Gewerkschaft ist dies ein deutliches Signal. „Diese Berufungsverhandlung hat vor allem eines gezeigt: Der Rechtsstaat hat hier versagt – und zwar gegenüber den eigenen Polizeibeamten“, erklärt Grimm.
Zweifel an Vorgehen der Justiz
Im Verlauf der Berufungsverhandlung hätten zahlreiche Zeugenaussagen und gutachterliche Stellungnahmen ergeben, dass sowohl der Gesamteinsatz als auch der Einsatz von Schlagstöcken insgesamt gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen seien. Auch das konkrete Handeln des angeklagten Beamten habe zu keinem Zeitpunkt eine Straftat dargestellt.
„Dem Kollegen wurde über Monate und Jahre hinweg eine enorme Belastung zugemutet – basierend auf falschen Annahmen“, so Grimm. Dies habe das Vertrauen vieler Einsatzkräfte in die Justiz nachhaltig erschüttert.
Auswirkungen auf Polizeiarbeit
Die Ereignisse hätten nicht nur persönliche Konsequenzen für den betroffenen Beamten, sondern wirkten sich auch auf die gesamte Polizei aus:
„Viele Einsatzkräfte fragen sich nun, wie sie künftig in vergleichbaren Situationen rechtssicher und zugleich konsequent handeln können“, warnt der Gewerkschafter.
Forderung nach stärkerem Rückhalt für Einsatzkräfte
Die Deutsche Polizeigewerkschaft betont abschließend die Bedeutung von Rückhalt für Polizeibeamte. „Der Staat muss für seine Beamten einstehen und ihnen den Rücken stärken – nicht ihnen in den Rücken fallen“, so Grimm. Gerade im täglichen Einsatz für Sicherheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sei es entscheidend, dass sich Polizeibeamte auch selbst auf den Rechtsstaat verlassen können.

