Ablenkung im Straßenverkehr gehört zu den meist unterschätzten Unfallursachen. Auch in Schweinfurt bleibt sie ein ernstzunehmendes Risiko für die Verkehrssicherheit. Die Polizei Schweinfurt hatte das Thema deshalb weiterhin besonders im Blick und führte regelmäßig Kontrollen durch. Bei einer Kontrolle Ende Januar wurden innerhalb weniger Stunden 114 Verstöße festgestellt – darunter 82 Fälle unerlaubter Handynutzung am Steuer. Am 1.4. wurde die Kontrollaktion erfolgreich wiederholt. Auch an diesem Termin gab es zahlreiche Beanstandungen durch Ablenkung am Steuer oder nicht angelegten Gurt. Aber nicht nur das. Bei kontrollierten Fahrzeugen wurden stichprobenartig TÜV und Verkehrssicherheit geprüft.

Zivilkräfte auf der Maxbrücke unterwegs
Ziel war es, Autofahrer auf die Gefahren von Ablenkung aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für mehr Aufmerksamkeit im Straßenverkehr nachhaltig zu stärken.
Auch 2026 setzt die Polizei Unterfranken klare Schwerpunkte für mehr Verkehrssicherheit. Neben Kontrollen zu Geschwindigkeit, Alkohol und Drogen am Steuer sowie der Sicherheit von Radfahrern, Pedelec-Fahrenden und Senioren steht insbesondere das Thema Ablenkung im Straßenverkehr im Fokus. Mit dem Jahresschwerpunkt „AUGENBLICK – Ablenkung hat viele Gesichter“ will die Polizei Unterfranken für die Gefahren von Unaufmerksamkeit sensibilisieren und durch Prävention, Aufklärung und Kontrollen schwere Unfälle verhindern.
Wie wird ein Verstoß gegen die Handynutzung geahndet?
Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer kostet in Deutschland in der Regel 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Wenn dadurch andere gefährdet werden, sind es 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall bzw. Sachschaden, werden 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Für Radfahrer kostet die Handynutzung während der Fahrt 55 Euro.
Es geht bei dem Verstoß nicht nur ums „Telefonieren“, sondern generell um die Nutzung des Handys in der Hand – also auch Nachrichten lesen oder schreiben, Apps bedienen, scrollen oder tippen. Auch an der roten Ampel ist das in der Regel nicht erlaubt, solange der Motor nicht vollständig ausgeschaltet ist.
In der Probezeit ist das Ganze zusätzlich ein A-Verstoß. Das bedeutet: neben Bußgeld und Punkt drohen in der Regel Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar.

