SCHWEINFURT. Per Allgemeinverfügung hatte die Stadt Schweinfurt Demonstrationen bzw. „Spaziergänge“ gegen Corona-Maßnahmen verboten, was auch am vergangenen Sonntag rund 1.000 Personen nicht davon abhielt erneut auf die Straßen zu gehen. Viele schienen sich dennoch an das Verbot zu halten, denn es waren diesesmal deutlich weniger Teilnehmer.
Die Polizei war mit vielen Kräften im Einsatz und konnte die Gruppen von bis zu 250 Teilnehmern immer wieder stoppen. Begonnen hatten die Versammlungen am Sonntagnachmittag von 16:30 – 17:30 Uhr mit einer ordnungsgemäß angezeigten Versammlung am Marktplatz. Rund zehn Teilnehmer taten friedlich ihre Meinung kund.
Ab etwa 18:00 Uhr war im Bereich des Marktplatzes jedoch deutlicher Personenzulauf festzustellen, teilt die Polizei mit. Nachdem sich die Teilnehmer dort zunächst in zahlreichen Kleingruppen aufgehalten hatten, formierten sich die Anwesenden gegen 18:10 Uhr im Bereich „Obere Straße“ zu einer Versammlung. Über einen Lautsprecherwagen informierte die Polizei über die Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt und dass das Geschehen als Versammlung im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes angesehen wird.
Vom Marktplatz aus versuchten die Teilnehmer entgegen des Verbots der Allgemeinverfügung einen Aufzug zu formieren. Die mit starken Kräften im Stadtgebiet Schweinfurt präsenten Polizeikräfte konnten diese und weitere Aufzüge immer wieder aufhalten. Von einer Vielzahl von Teilnehmern stellte die Polizei die Personalien fest, um entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Die Allgemeinverfügung sieht Bußgelder in Höhe von bis zu 3.000 Euro vor. Gegen 20.00 Uhr war das Versammlungsgeschehen im Stadtgebiet beendet.
Zu strafbaren Handlungen, insbesondere gegenüber den Beamtinnen und Beamten, kam es diesmal nicht. Sechs Versammlungsteilnehmer führten Messer bei sich und müssen sich nun wegen eines Vergehens gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Bereits während des Versammlungsgeschehens leitete die Polizei gegen gut 200 Teilnehmer Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Fünf Personen wurden als Versammlungsleiter deklariert. Weitere Verstöße wegen Nichteinhaltung des Mindestabstandes wurden beweissicher dokumentiert.