Wer einen Patienten im Krankenhaus St. Josef besuchen möchte, der muss sich ab heute, Freitag, den 12. November, auf strengere Zugangsregeln einstellen.
Für alle Besucher gilt bis auf weiteres die 2-G-Regel. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, dürfen das Krankenhaus betreten. Ausnahmen gelten für Sterbende, die Palliativstation und die Geburtsstation.
Für Patienten mit geplanten Behandlungen – ambulant wie stationär – gilt 3-G-plus. Das heißt: Sie müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss, ebenso wie die Impfzertifikate und Genesenen-Nachweise vorgelegt werden.
Notfallpatienten werden bei der Einlieferung ins Krankenhaus getestet.
Für alle, die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Diese muss auch in den Patienten- und Behandlungszimmern getragen werden.
Weiterhin gilt: Patienten mit stationärem Aufenthalt dürfen pro Tag nur einen Besucher für eine Stunde empfangen.
Besuchsregeln für unsere Geburtshilfestation:
- Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
- Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G-plus.
- Aufnahmegespräche: Es gilt 3-G-plus.
- Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
- Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.
Besuchsregeln für die Palliativstation:
- Jeder Patient darf zwei Mal täglich Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.
- Für alle Besucher gilt 3-G-plus.
Besuchsregeln für Sterbende werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.