Fahrräder gehören zum alltäglichen Straßenbild in deutschen Städten. Doch auch wer auf zwei Rädern unterwegs ist, muss sich an Verkehrsregeln halten – und kann kontrolliert werden. Was viele nicht wissen: Auch auf dem Fahrrad können Verstöße Konsequenzen haben, die bis zum Verlust des Autoführerscheins reichen. Doch wer ist eigentlich für die Kontrolle zuständig, was darf überprüft werden, und welche Rechte haben Radfahrende?
Wer darf kontrollieren?
Sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt dürfen Fahrradfahrer kontrollieren. Die Polizei überwacht den Straßenverkehr im Allgemeinen, das Ordnungsamt übernimmt oft spezielle Aufgaben – etwa bei der Durchsetzung lokaler Vorschriften. In vielen Städten arbeiten beide Stellen eng zusammen. Welche Behörde konkret zuständig ist, hängt von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. In Berlin etwa übernimmt vor allem das Ordnungsamt diese Aufgabe. Bei einer Kontrolle wird überprüft, ob das Fahrrad verkehrssicher ist – dazu gehören unter anderem eine funktionierende Beleuchtung, Reflektoren, zwei unabhängige Bremsen sowie eine Klingel. Mängel können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. So kann etwa das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit mit bis zu 20 Euro, eine fehlende Klingel mit bis zu 15 Euro bestraft werden. Darüber hinaus kann auch die Fahrtüchtigkeit kontrolliert werden – vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass die Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Auffälliges Fahrverhalten, unsichere Sprache oder der Geruch von Alkohol können einen solchen Verdacht begründen. Radfahrerinnen und Radfahrer haben bei Verkehrskontrollen Rechte, die sie kennen sollten. Ohne einen konkreten Verdacht sind sie nicht verpflichtet, persönlichen Besitz wie Taschen oder Rucksäcke durchsuchen zu lassen.
Auch dürfen sie sich die Ausweise der kontrollierenden Personen zeigen lassen, um deren Befugnis zur Kontrolle zu überprüfen.
Eine Pflicht zur aktiven Teilnahme an Alkohol- oder Drogentests besteht für Radfahrende grundsätzlich nicht. Gibt es jedoch konkrete Hinweise auf Beeinträchtigungen, können solche Tests von den Behörden angeordnet werden. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille gilt ein Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig – eine Schwelle, bei der rechtliche Konsequenzen drohen.
Auswirkungen auf den Führerschein
Was viele unterschätzen: Auch wer auf dem Fahrrad gegen Verkehrsregeln verstößt, kann Punkte in Flensburg sammeln. Besonders gravierend sind Alkohol- oder Drogenfahrten: Ab einem bestimmten Promillewert kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Wird diese nicht bestanden, kann die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden – obwohl der Verstoß mit dem Fahrrad begangen wurde. Auch Radfahren bedeutet Verantwortung. Wer sicher unterwegs sein will, sollte nicht nur sein Fahrrad regelmäßig überprüfen, sondern auch die Verkehrsregeln kennen – und wissen, welche Rechte und Pflichten im Falle einer Kontrolle gelten. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor ernsteren Konsequenzen.