Zwei tödliche Arbeitsunfälle im Jahr 2025
Würzburg (ruf) – Die Untersuchung von Arbeitsunfällen zählt zum täglichen Aufgabenbereich der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. In den meisten Fällen erhält die Behörde eine Meldung über Arbeitsunfälle mit mittleren, schweren oder tödlichen Verletzungen durch die Polizei. Auch ohne polizeiliche Beteiligung muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die zuständige Arbeitsschutzbehörde und an seinen Unfallversicherungsträger, etwa die zuständige Berufsgenossenschaft, übermitteln, wenn die Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls länger als drei Tage andauert.
Beteiligte Stellen bei der Unfalluntersuchung
Mehrere Akteure wirken an der Untersuchung von Arbeitsunfällen mit. Die Berufsgenossenschaft bewertet den Unfallhergang aus Sicht des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft mögliche Straftaten wie Tötung, Körperverletzung oder Sachschäden. Die Gewerbeaufsicht übernimmt die Rolle der staatlichen Arbeitsschutzbehörde, überprüft die betrieblichen Verhältnisse, ordnet bei Bedarf Schutzmaßnahmen an und übermittelt ihre Erkenntnisse auf Anforderung an die Staatsanwaltschaft.
Auch Wegeunfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten als Arbeitsunfälle und unterliegen dem Schutz der Berufsgenossenschaften. Die unterfränkische Gewerbeaufsicht untersucht diese Unfälle jedoch nur in ausgewählten Fällen.
Unfallzahlen im Jahr 2025
Im Jahr 2025 registrierte die Polizei in Unterfranken insgesamt 148 Arbeitsunfälle. Diese Zahl stellt den niedrigsten Wert der vergangenen fünf Jahre dar
(2024: 227, 2023: 170, 2022: 191, 2021: 231, 2020: 258).
Unter diesen Meldungen befanden sich auch zwei Unfälle mit tödlichem Ausgang.
Zwei tödliche Unfallereignisse
Mitte Januar 2025 erfasste im Landkreis Schweinfurt ein anfahrender LKW auf dem Betriebsgelände eines Recyclingunternehmens eine als Reinigungskraft beschäftigte Frau. Der Unfall verursachte schwere Verletzungen, an deren Folgen die Frau später im Krankenhaus verstarb.
Ende Juli 2025 stürzte in Aschaffenburg ein Wartungsmitarbeiter in einem Sägewerk bei Montagearbeiten auf einem Laufsteg aus rund fünf Metern Höhe ab. Der Mann kam bei dem Unfall ums Leben.
Ursachen schwerer Arbeitsunfälle
Schwere und tödliche Arbeitsunfälle entstehen häufig, weil Beschäftigte sichere, aber aufwändigere Arbeitsweisen nicht einhalten. Unzureichende Gefährdungsbeurteilungen und fehlende oder unvollständige Unterweisungen erhöhen das Unfallrisiko zusätzlich. Eine vermeintliche Zeit- oder Kostenersparnis führt dabei im schlimmsten Fall zum Verlust eines Menschenlebens.
Wer täglich Gefahren ausgesetzt ist, entwickelt häufig einen Gewöhnungseffekt. Die Aufmerksamkeit sinkt, die Risiken erscheinen vertraut und unterschätzt. Diese Entwicklung begünstigt schwere Unfälle.
Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld
Jeder schwere oder tödliche Arbeitsunfall trifft nicht nur die Betroffenen, sondern auch Angehörige, Freunde und Kolleginnen und Kollegen. Aus arbeits- und gesundheitsschutzrechtlicher Sicht gelten insbesondere unmittelbare Zeugen solcher Ereignisse als Mitbetroffene. Traumatisierende Erlebnisse verursachen auch ohne körperliche Verletzungen erhebliche seelische Belastungen.
Langfristige Entwicklung der Unfallzahlen
Die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle liegt in Unterfranken trotz einzelner Schwankungen seit rund 20 Jahren im einstelligen Bereich und folgt damit dem bundesweiten Trend. In den vergangenen 40 Jahren hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland mehr als halbiert.
Arbeitsschutz bleibt zentrale Aufgabe
Ein hohes Bewusstsein für Gefährdungen am Arbeitsplatz beeinflusst maßgeblich die Auswahl von Schutzmaßnahmen und das sichere Verhalten bei der Arbeit. Verbesserte Arbeitsschutzgesetze, gezielte Präventionsarbeit sowie Fortschritte in der betrieblichen und medizinischen Rettung tragen entscheidend zur Verringerung tödlicher Unfälle bei.
Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer mahnt dennoch zur Wachsamkeit:
„Der Rückgang der Unfallzahlen ist kein Selbstläufer. Er sollte vielmehr Ansporn sein, auch künftig aufmerksam zu bleiben und dem Arbeitsschutz im Betrieb und auf Baustellen höchste Bedeutung beizumessen.“
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz
Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitsschutz bietet die Internetseite
Gewerbeaufsicht – Arbeitsschutz (bayern.de)
sowie das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken.

