Dem chinesischen Autohersteller SAIC, der in Deutschland mit Modellen der Marke MG vertreten ist droht ein handfester Skandal.
Würzburg, 19. August 2025 – Die Kanzlei JUN Legal GmbH des IT-Anwalts Chan-jo Jun hat beim Landgericht München I Klage gegen die SAIC Motor Deutschland GmbH, den deutschen Importeur der Automarke MG Motor eingereicht. In einer Pressemitteilung legt die Kanzlei den Sachverhalt genauensens dar. Kern des Vorwurfs ist das Fehlen der notwendigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der im Fahrzeug verbauten Software wegen Missachtung der Open Source Bedingungen in einem von der Kanzlei geleasten MG-4 Electric.
Urheberrechte müssen dem Autobesitzer bekannt sein
Die Klageschrift legt dar, dass der chinesische Automobilkonzern SAIC für die in seinen Fahrzeugen verwendete Software in erheblichem Umfang auf quelloffene Komponenten zurückgreife, ohne die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Konkret wird bemängelt, dass weder die erforderlichen Urheberrechtsvermerke und Lizenztexte beigelegt noch der dazugehörige Quellcode, wie in den Lizenzen teilweise vorgeschrieben, zugänglich gemacht werden. Selbst auf Nachfrage und Mahnung wurden keine Materialien geliefert. Wenn die Lizenzbedingungen so offenkundig verletzt werden, muss ein Fahrzeughalter befürchten, von einem Rechteinhaber oder einem späteren Käufer in Anspruch genommen zu werden. Die fehlenden Lizenzen sind ein Rechtsmangel.
Rechtsanwalt Falk Reuter von der Kanzlei Jun Legal GmbH hatte die Klage eingereicht
„Es kann nicht sein, dass Unternehmen von FOSS auch kommerziell profitieren ohne sich wenigstens an die einschlägigen Lizenzbedingungen zu halten. Die fehlende Befolgung dieser Mindestvoraussetzungen legt den Schluss nahe, dass den Rechtsfolgen ein nur sehr geringes Risiko beigemessen wird. Rechtskonformität ist aber nicht dispositiv. Wir hoffen mit der Klage die Relevanz des Themas in den Vorstandetagen zu steigern und den Ansprüchen der Open Source Community notwendige Geltung zu verschaffen.“
Nach deutschem Urheberrecht führt ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen, wie beispielsweise die der weit verbreiteten GNU General Public License (GPL), zum sofortigen Erlöschen der Nutzungsrechte an der Software. Dies hat zur Folge, dass sich jedes Fahrzeug mit dieser Software in einem mangelhaften Zustand befindet. Für die Käufer bedeutet dies eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da sie ein Produkt erworben haben, dessen Softwarekomponenten sie rechtlich nicht nutzen dürfen.
Autos ohne Lizenzrechte dürfen nach Ansicht des IT-Anwalts nicht mehr genutzt werden
„Ist der Mangel erstmal bekannt, ist ein Auto mit illegaler Software ist nicht mehr nutzbar und vor allem nicht mehr verkäuflich“, sagt Rechtsanwalt Chan-jo Jun, Gründer und Geschäftsführer der JUN Legal GmbH. Sollte SAIC nicht bald eine korrekt lizensierte Software für alle Modelle bereitstellen, müssten alle Eigentümer ihre Rechte sichern bevor sie verjähren.
Die Klage zielt darauf ab, die SAIC Motor Deutschland GmbH zur Nacherfüllung zu verpflichten. Dies kann entweder durch die Lieferung eines gleichwertigen Fahrzeugs mit lizenzkonformer Software oder durch die nachträgliche Erfüllung der Lizenzbedingungen, unter anderem durch Bereitstellung der erforderlichen Lizenzinformationen und des Quellcodes geschehen. Sollte dies nicht erfolgen, könnten weitergehende Ansprüche wie Kaufpreisminderung oder gar die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Raum stehen.
Das Fehlen jeglicher Lizenzinformationen belegt zwar den Mangel, aber dieser ist mit einer Nachlieferung noch lange nicht behoben. Rechtsanwältin Yvonne Roßmann wies in einem YouTube Video darauf hin, dass möglicherweise die gesamte Software neu konzipiert werden müsste, wenn bei der Softwarearchitektur nicht darauf geachtet wurde, dass Lizenzen miteinander kompatibel sind und keine Unternehmensgeheimnisse preisgegeben werden müssen. Besonders schwierig werde es, wenn Lizenzen verlangen, dass der User Komponenten austauschen könne, die Zulassungsbehörden jedoch Manipulationsfestigkeit verlangen. „Nachträglich lassen sich manche Steuergeräte nicht mehr legalisieren,“ so Roßmann.
Die Klageart ist ein Novum
Die Klageart ist neu. Noch nie wurde ein Prozess bekannt, bei dem Lizenzverletzungen bei Kraftfahrzeugen über den Weg der Gewährleistung geltend gemacht wurden. Bisher waren es immer Rechteinhaber, die aus ihrem Urheberrecht vorgegangen waren, nicht aber Kunden. Sollte die Klage erfolgreich sein, wird Open Source einen höheren Stellenwert einnehmen.
RA Dr. Sebastian Volk hatte mehrere Automobilhersteller stichprobenhaft auf Compliance überprüft. „Es fällt auf, dass vor allem neue Hersteller aus China noch Schwierigkeiten mit Open Source Compliance haben, während etablierte Hersteller längst aufwändige Prozesse bei der Fahrzeugentwicklung implementiert haben.“ In Internetforen beschreiben Besitzer anderer chinesischer Marken, dass sie den gleichen Fehler in ihren Autos festgestellt haben.
Leasinggesellschaft bekommt möglicherweise selber Probleme
Die Leasinggesellschaft Arval Deutschland GmbH ist der Finanzierungspartner für MG und hat tausende Fahrzeuge der Marke finanziert, so auch das im Prozess streitgegenständliche Fahrzeug. Die Kanzlei hatte Arval um Unterstützung bei der Rechtsverfolgung gebeten, da die Leasinggesellschaft unter Umständen Leasingraten zurückzahlen muss. Vor allem muss die Arval damit rechnen, dass sie Teile ihres Vermögens abschreibt, wenn der Mangel bestätigt und nicht behoben wird. „Wir rechnen damit, dass die Arval dem Rechtsstreit auf unserer Seite als Streitgenossin beitritt.“

