Gemeinde setzt auf Schutz von Landwirtschaft und Kulturlandschaft
Die Gemeinde Grafenrheinfeld hat am 10. Februar 2026 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Schweinfurt vom 7. Januar 2026 eingereicht. Der Beschluss erlaubt den Sand- und Kiesabbau auf rund 45 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Die Gemeinde wird dabei von der Würzburger Kanzlei Bohl & Coll. Rechtsanwälte vertreten. Mit der Klage fordert Grafenrheinfeld die vollständige Aufhebung des Beschlusses.
Große Besorgnis in der Gemeinde
Die Entscheidung des Landratsamtes löst in Grafenrheinfeld große Besorgnis aus. Bürgermeister Christian Keller betont, dass die Entscheidung die Gemeinde „tief trifft“ und viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Er stellt klar, dass die Gemeinde ihre Verantwortung für die heimische Kulturlandschaft ernst nimmt und die verbleibenden Flächen aktiv schützen will.
Historische Flächenverluste und aktuelle Risiken
In den vergangenen Jahrzehnten verlor Grafenrheinfeld bereits mehr als die Hälfte seiner ursprünglichen rund 1.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Allein 110 Hektar fielen bisher dem Sand- und Kiesabbau zum Opfer. Vor diesem Hintergrund sieht die Gemeinde die geplante Erweiterung als nicht mehr verantwortbar an. Bürgermeister Keller erklärt: „Unsere Bemühungen dienen nicht nur dem Recht, sondern auch der Pflicht, unsere Gemeinde, unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft zu schützen.“
Keine grundsätzliche Ablehnung der Bauwirtschaft
Die Gemeinde betont, dass ihr Vorgehen nicht gegen die Bauwirtschaft gerichtet ist. Grafenrheinfeld hat über Jahrzehnte hinweg einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Rohstoffversorgung der Region geleistet. Doch der aktuelle Planfeststellungsbeschluss erreicht einen Punkt, an dem eine weitere Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen unvertretbar wäre. Heimat sei kein beliebig vermehrbares Gut, argumentiert die Gemeinde, und einmal ausgebeutete Flächen ließen sich nicht einfach ersetzen.
Abbau bleibt an Eigentümer gebunden
Selbst mit Planfeststellungsbeschluss kann der Abbau nur erfolgen, wenn die betroffenen Grundstückseigentümer ihre Flächen verkaufen oder verpachten. Damit liegt ein entscheidender Teil der Entscheidung weiterhin bei den Eigentümern. Die Gemeinde will mit der Klage rechtlich überprüfen lassen, ob der Beschluss Bestand haben darf, und gleichzeitig Verantwortung, Maß und den Erhalt der regionalen Lebensgrundlagen sichern.

