Geflügelpest

Haßbergkreis. Die Aviäre Influenza (AI, Geflügelpest) bedroht auch in diesem Winter die Gesundheit tausender Vögel im Landkreis Haßberge. Die ersten Fälle von infiziertem Wild- und Hausgeflügel wurden in diesem Herbst bereits früher als im Vorjahr festgestellt. Beim aktuellen Seuchenzug sind in Deutschland bereits 32 Ausbrüche bekannt. „Die Seuche ist also angekommen und kann jederzeit überall auftreten“, so das Veterinäramt.

Das Veterinäramt hat zur Früherkennung das Monitoring verschärft und untersucht jedes tot aufgefundene Stück Wasser- und Raubvogel auf die Virusinfektion. Als Konsequenz wäre nach der Entdeckung von infizierten Wildvögeln im Landkreis unter anderem wieder mit der Aufstallpflicht für jedes gehaltene Geflügel – ab dem ersten Tier – zu rechnen. Empfohlen wird bereits jetzt, Auslaufhaltungen teilweise seitlich mit einem dichten Zaun (max. 1,5 cm Drahtweite) gegen Wildvögel abzugrenzen und nach oben hin zu überdachen. Im Fall einer Aufstallpflicht stünde dann weiterhin ein Teilauslauf zur Verfügung.

Um nun so früh wie möglich feststellen zu können, ob die Seuche den Landkreis erreicht hat, sollen Totfunde von Wasser- und Raubvögeln zu den üblichen Öffnungszeiten der Behörde an das Veterinäramt des Landkreises Haßberge in Hofheim (Telefon 09521/27-138) gemeldet werden. Von dort werden dann die weiteren Maßnahmen und Untersuchungen eingeleitet. Totes Wildgeflügel soll nicht berührt werden, der Kontakt mit Hunden ist möglichst zu vermeiden.

Die Geflügelhalter im Landkreis werden in ihrem eigenen Interesse zum Schutz ihrer Bestände aufgerufen. Dazu gehört es unter allen Umständen zu verhindern, dass gehaltenes Geflügel mit Wildgeflügel und/oder dessen Ausscheidungen in Kontakt kommen kann. So soll die Fütterung von Geflügel nur an Stellen erfolgen, die für Wildvögel unzugänglich sind, kein Zugang zu einer gemeinsamen Wasserressource möglich sein und Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jede ungewöhnliche Sterberate, Legeleistungsabnahme oder verminderte Gewichtszunahme bei Mastgeflügel muss unverzüglich durch einen Tierarzt (Hof- oder Betreuungstierarzt) auf das Vorliegen einer Geflügelpestinfektion abgeklärt werden. Außerdem wird zum konsequenten Hygienemanagement geraten. Dies bedeutet auch das Tragen von betriebseigener Schutzkleidung und separatem Schuhwerk bei der Versorgung des Geflügels.