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Gebäudeenergiegesetz: Lockerung von Vorgaben mehr in vielen Bereichen

Symbolbild: (Christian Klippel)

Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – aber nur mit mehr grünen Brennstoffen

Was die Reform des Heizungsgesetzes für Mieter und Eigentümer bedeutet

Berlin (dpa) – Das bisherige Heizungsgesetz wird reformiert. CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, zentrale Vorgaben des früheren Gebäudeenergiegesetzes abzuschaffen. Besonders umstritten war die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe entfällt.

Klar ist nun: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Allerdings gelten künftig neue Anforderungen, die den Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe deutlich erhöhen sollen.

Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen ab 2029

Ab Januar 2029 müssen neu installierte Gas- und Ölheizungen schrittweise mit einem wachsenden Anteil sogenannter grüner Brennstoffe betrieben werden. Dazu zählen unter anderem Biomethan, synthetische Kraftstoffe und Wasserstoff.

Auf den klimafreundlichen Anteil dieser Brennstoffe fällt kein CO₂-Preis an. Das soll den Umstieg finanziell attraktiver machen.

Was sind „grüne Brennstoffe“?

Zu den klimafreundlichen Alternativen zählen:

  • Biomethan, hergestellt aus Raps, Gülle, Stroh oder organischen Abfällen

  • Synthetisches Methan und Wasserstoff

  • Bioheizöl, etwa aus Raps-, Soja- oder Sonnenblumenöl

Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas genutzt und über bestehende Netze transportiert werden. Bei Wasserstoff ist eine Beimischung nur begrenzt möglich, ohne Leitungen und Geräte umzurüsten.

Reicht das Angebot an grünen Gasen?

Experten äußern Zweifel. Der aktuelle Erdgasverbrauch deutscher Haushalte liegt bei rund 245 Terawattstunden (TWh) pro Jahr. Demgegenüber steht eine heutige Biomethan-Nutzung von nur etwa 10 TWh.

Zwar sehen Studien ein Ausbaupotenzial von 50 bis 100 TWh Biomethan bis 2030, doch konkurrieren Industrie und Verkehr ebenfalls um diese Ressourcen.

Klimaschutz: Wirksam oder Mogelpackung?

Union und SPD setzen auf individuelle Heizungsentscheidungen der Bürger. Wer weiterhin fossil heizt, muss den Anteil grüner Brennstoffe schrittweise erhöhen.

Geplant ist eine sogenannte „Bio-Treppe“:

  • mindestens 10 Prozent ab 2029

  • weitere Steigerungen bis 2040 (Endziel noch offen)

Umweltverbände kritisieren die Reform scharf. Sie halten grüne Gase für knapp, teuer und in anderen Bereichen dringender benötigt. Laut Berechnungen spart die neue Regelung deutlich weniger CO₂ ein als die bisherige 65-Prozent-Vorgabe.

Was bedeutet das für Mieterinnen und Mieter?

Hier drohen Mehrkosten. Bio-Gas und Bio-Öl sind teurer als fossile Varianten:

  • Biogas: bis zu 16 Euro mehr pro Monat bei einem Einfamilienhaus

  • Bioheizöl: rund 23 Euro Mehrkosten pro Monat

Wie Mieter vor steigenden Nebenkosten geschützt werden sollen, ist noch offen. Union und SPD kündigen zwar Schutzmechanismen an, Details fehlen jedoch.

Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 fortgeführt. Wie hoch die Förderung künftig ausfällt und ob sich Bedingungen ändern, soll im Sommer entschieden werden.

EU-Vorgaben könnten Reform begrenzen

Unabhängig von der nationalen Reform gilt eine EU-Richtlinie: Ab 2030 müssen Neubauten vollständig mit erneuerbaren oder CO₂-armen Energien beheizt werden. In der Praxis bleiben dann meist nur Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse – die neue Wahlfreiheit könnte also zeitlich begrenzt sein.

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