Fußballfieber am Steuer

Foto: Geblitzt.de

 Was Autofahrer während der EM wissen müssen 

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 steht vor der Tür und ganz Deutschland ist im Fußballfieber: Fans schmücken ihre Autos, planen ausgelassene Autokorsos und wollen kein Spiel verpassen. Doch trotz der Euphorie müssen sich Autofahrer an gewisse Regeln halten, um sicher unterwegs zu sein und niemanden zu gefährden. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, klärt auf, welche Vorschriften für Flaggen am Auto, Autokorsos und das Verfolgen der Spiele während der Fahrt gelten. 

Flagge zeigen 

Ob Fahnen, Spiegelüberzüge oder Aufkleber – so mancher begeisterte Fußballfan kleidet sein Auto während der EM in Schwarz-Rot-Gold. Grundsätzlich dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug mit Fußballschmuck verzieren, solange die Dekorationen die Verkehrssicherheit und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Beispielsweise dürfen Spiegelüberzüge die Funktionstüchtigkeit der Spiegel nicht einschränken. Wer Flagge zeigen möchte, sollte seine Fahnen außerdem gut befestigen und hohe Geschwindigkeiten meiden, damit sie sich nicht lösen. „Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen durch den Schmuck allerdings nicht verdeckt werden. Blinkende und leuchtende Dekorationen sind im und am Auto grundsätzlich nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen, bei Unfällen sind auch Punkte in Flensburg möglich“, warnt Tom Louven. 

Siegeszug mit Autokorso 

Während sich einige Fußballfans nichts Schöneres vorstellen können, als den Sieg ihrer Lieblingsmannschaft mit einem ausgiebigen Autokorso zu feiern, sind Anwohner meistens genervt von dem damit einhergehenden Autolärm und Hupkonzert. Verboten sind Autokorsos grundsätzlich nicht – wenn sich die Fahrer an die Verkehrsregeln halten, keinen unnötigen Lärm verursachen und niemanden durch das Fahrverhalten gefährden. „Laut Paragraf 30 Absatz 1 der StVO ist unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Paragraf 16 Absatz 1 legt außerdem fest, dass die Hupe nur beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften und in Gefahrensituationen erlaubt ist. Ansonsten drohen mindestens 5 Euro Bußgeld“, erklärt Tom Louven. 

Kein Spiel verpassen 

Die Versuchung, die Spiele der EM auch unterwegs auf dem Smartphone oder Tablet zu verfolgen, ist für viele Fußballfans groß. Wer seine elektronischen Geräte während der Fahrt für das Streamen von Fußballspielen nutzt, muss allerdings mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. „Ablenkung durch das Mobiltelefon kann zu schweren Unfällen führen. Deshalb sieht der Bußgeldkatalog mindestens ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Strafe noch höher ausfallen“, weiß Tom Louven. Wer unterwegs kein Spiel verpassen möchte, sollte deshalb entweder rechtzeitig Pausen einplanen oder auf Radioübertragungen zurückgreifen. 

Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen 

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. 

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