Fürs Haustier hat die Haftpflicht oberste Priorität

Foto: pixabay_guvo59

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für Tierhalter*innen wichtig sind

Wer ein Tier hält, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Man ist nicht nur für das Wohl des Tieres verantwortlich, sondern auch für Schäden, die es Dritten zufügt. Alle Hunde- und Pferdehalter*innen sollten daher eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Diese schützt vor finanziellen Folgen, wenn das Tier beispielsweise Personen- oder Sachschäden verursacht. „Während Katzen, Kaninchen oder andere zahme Kleintiere meist über die private Haftpflicht mitversichert sind, benötigen Hunde und Pferde unbedingt eine separate Police“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Tierhalter sind in der Haftung

Tierhalter*innen haften für Schäden in voller Höhe – und zwar unabhängig von einem eigenen Verschulden. Und ein Unglück ist schnell passiert: Ein Pferd bricht von der Weide aus und läuft auf die Landstraße. Ein Auto bremst scharf, das nächste fährt auf – es entsteht Sachschaden, Menschen könnten verletzt werden. Ein anderes Beispiel: Ein Hund reißt sich von der Leine los, läuft auf einen Radweg, ein Radfahrer stürzt beim Ausweichen und verletzt sich. In solchen Fällen greift eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Regulierung berechtigter Forderungen und wehrt unberechtigte ab – notfalls auch vor Gericht. „Eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte einen möglichst umfassenden Schutz bieten. Wichtig ist beispielsweise eine ausreichend hohe Deckungssumme – für Sach-, Personen- und Vermögensschäden sollten es mindestens 15 Millionen Euro sein“, sagt die Verbraucherschützerin.

Tierkrankenversicherung vorher prüfen

Bei Tierkrankenversicherungen rät der BdV hingegen zur Zurückhaltung. Zwar können Tierarztkosten insbesondere bei Operationen oder chronischen Erkrankungen eine finanzielle Belastung darstellen, doch sind Tierkrankenversicherungen häufig teuer und mit Einschränkungen verbunden. Nicht versichert sind in der Regel Behandlungen bei erblich bedingten Krankheiten oder angeborenen Fehlentwicklungen sowie Erkrankungen, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden. Zudem sind Erstattungsgrenzen, lange Wartezeiten und deutlich steigende Beiträge im Alter nicht unüblich. „Häufig ist es sinnvoller, selbst eine finanzielle Rücklage zu bilden und flexibel auf notwendige Behandlungen zu reagieren, statt dauerhaft hohe Beiträge zu zahlen“, sagt Boss. Der Verbraucherschutzverein empfiehlt Tierhalter*innen daher, vorrangig für ausreichenden Haftpflichtschutz zu sorgen und die Notwendigkeit einer Tierkrankenversicherung kritisch zu prüfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert