Trotz Online und Internet hat die klassische Wahlwerbung auf Plakaten nichts von ihrer Attraktivität eingebüßt. Und auch in Schweinfurt sind an vielen Orten Konterfeis von Politikern oder einfach nur schlagfertige Slogans zu sehen. Und Medienforscher bescheinigen der Plakatwerbung nach wie vor eine hohe Wahrnehmungsakzeptanz beim Menschen. Dabei ist es oft nur der flüchtige Blick im Vorbeifahren oder Vorbeilaufen, der im Gedächtnis hinterlegt wird.
Und so wurde auch in diesem Jahr nahezu jeder zulässige Platz mit Wahlwerbung belegt. Damit das nicht ausufert, hatte die Stadt schon vorab die Regeln dafür festgelegt. Schon im Mai ergingen an alle interessierten Parteien Hinweis zu Plakatierung und Infoständen. Allgemeinen Regeln folgend darf ab dem 47. Tag vor der Bundestagswahl mit dem Plakatieren begonnen werden. Maximalgröße ist DIN A 0, also ein qm. Die Verkehrssicherheit darf nicht behindert werden. Verkehrszeichen und Ampeln dürfen nicht zum Anbringen verwendet werden. Bäume und andere Pflanzen sind ebenso nicht als Plakatträger zulässig. Bis spätestens zehn Tage nach der Wahl müssen diese wieder entfernt werden, ansonsten übernimmt die Stadt diese Aufgabe kostenpflichtig.
Es erfolgt keine konkrete Zuteilung von Aufhänge- bzw. Stellflächen. Konkret bedeutet dies, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Genehmigungspflichtig sind lediglich die Großflächenwahlplakate (sog. Wesselmänner). Die Wünsche über die Örtlichkeiten der Großflächenplakate werden i. d. R. allen Parteien genehmigt, aber dabei um gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Diese Großflächenplakate fanden vor allem an den großen Einfallsstraßen zur Stadt verwendung. Die meisten Großflächenplakate hat die CSU mit 26 aufgestellt. Es folgt die FDP mit 14 und die SPD mit 12. Die Linke hatte sich für sieben Großflächenplakate entschieden und die Grünen für drei.