Einbürgerung erst nach persönlicher Prüfung

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Reine online-Verfahren sind in Schweinfurt nicht möglich 

Schweinfurt (red). Es sei nicht so, dass Antragsteller für eine Einbürgerung nicht mehr persönlich auf dem Amt vorsprechen müssen. Dies Hatte die AfD im Stadtrat geargwöhnt und eine Abschaffung der Online- Antragstellung gefordert.

Vielmehr klärt die Sitzungsvorlage nochmals genau auf, wie bei einem Einbürgerungsantrag vorgegangen wird. Zwar sei es rechtlich durchaus möglich, viele Unterlagen online auszufüllen und auch nachzuweisen und nur zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde persönlich vorzusprechen. Doch dieses Verfahren sei in Schweinfurt noch nie angewandt worden. Vielmehr sehe auch die Schweinfurter Verwaltung in der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit einen Verwaltungsakt von herausragender Bedeutung. Dabei komme es nicht um die Schnelligkeit der Bearbeitung, sondern auf die eingehende Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen an.

Das Verwaltungsverfahren zur Einbürgerung bei der Staatsangehörigkeitsbehörde im Bürgeramt der Stadt Schweinfurt könne derzeit durch Online-Antragstellung oder persönliche Vorsprache zur schriftlichen Antragstellung eröffnet werden. In der Regel finden im Laufe des Einbürgerungsverfahrens zwei persönliche Vorsprachetermine statt.

Bei einer reinen Online-Antragstellung werden dem Bürgeramt zunächst die Daten und Angaben der Antragsteller übermittelt und die Verwaltungsgebühr direkt beglichen. Nach Eingang und Vorprüfung des Online-Antrags durch die Sachbearbeiter wird den Antragstellern ein Termin zur persönlichen Abgabe der einbürgerungsrelevanten Originaldokumente erteilt. Bei (mit) einzubürgernden Kindern unter 16 Jahren übernehmen die antragstellenden Eltern diese Vorsprache.

Umlaufende Fälschungen

Hierbei werden die Originalunterlagen gesichtet sowie Scans für die elektronische Behördenakte gefertigt. Den Sachbearbeitern der Staatsangehörigkeitsbehörde sind die im Umlauf befindlichen Fälschungen seit mehreren Jahren bekannt. Bei Vorlage der originalen Dokumente findet somit auch immer eine Überprüfung auf eventuelle Merkmale von Fälschungen statt. Zudem kommen die Sachbearbeiter mit den Antragstellern ins Gespräch, um sich so auch von den Deutschkenntnissen der Einbürgerungsbewerber einen Eindruck machen zu können. So wären mögliche Sprachkenntnisverluste, die seit Erwerb des Sprachzertifikats auftreten können, erkennbar. Dies war bislang der Ausnahmefall; entsprechende Antragsteller wurden daraufhin schriftlich verpflichtet, ein aktuelles Sprachzertifikat vorzulegen. Außerdem wird bei dempersönlichen Termin das wichtige Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und dessen herausragende Bedeutung für die Einbürgerung besprochen und im Original unterzeichnet.

Zudem wird der Fragebogen zu verfassungsfeindlichen Organisationen erörtert und ebenfalls unterzeichnet. So können sich die Sachbearbeiter einen persönlichen Gesamteindruck der Antragsteller machen und Details oder Rückfragen zu den Angaben im Antrag direkt klären. Es wird damit auch sichergestellt, dass die Einbürgerungsbewerber vor der Unterzeichnung selbst Fragen zu den bedeutsamen Dokumenten stellen können und hierzu von den Sachbearbeitern direkt Auskünfte erhalten.

Die Verwaltung sei sich ihrer hohen Verantwortung bei der Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft bewusst. Sie bearbeitet deshalb jeden Einbürgerungsantrag mit der notwendigen Sorgfalt, so die Sitzungsvorlage weiter. Dabei werde auf regelmäßig zwei persönliche Vorsprachen großen Wert gelegt, um auch über die staatlichen Mindestanforderungen hinaus mit den einzubürgernden Menschen in Kontakt zu kommen. Eine rein anonyme Bearbeitung nach Aktenlage findet bei der Stadt Schweinfurt nicht statt.

Bequeme Antragstellung

Die Online-Antragstellung ist dabei ein Hilfsmittel, das für die Staatsangehörigkeitsbehörde weiterhin genutzt werden muss. Sie ermögliche die korrekte und bequeme Antragstellung und ist wichtiger Bestandteil in der zunehmend digitalisierten Behörde. Zudem verpflichtet das Onlinezugangsgesetz (OZG) die Stadtverwaltung, Leistungen zu digitalisieren und elektronisch über einheitliche Verwaltungsportale anzubieten.

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