Ende des Bürgergelds: Kabinett beschließt neue Grundsicherung.
Berlin (dpa) – Nach nur drei Jahren wird das Bürgergeld in Deutschland wieder abgeschafft. Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur neuen Grundsicherung. Für die rund 5,3 Millionen Beziehenden bedeutet das künftig verschärfte Regeln und höhere Mitwirkungspflichten.
Name „Bürgergeld“ fällt weg
Die Union setzt sich dafür ein, dass der Name „Bürgergeld“ nach drei Jahren verschwindet. Das Gesetz soll überwiegend ab dem 1. Juli 2026 gelten. Bundestag und Bundesrat beraten nun über den Entwurf – Änderungen und neuer Streit sind nicht ausgeschlossen. Die SPD-Basis äußert bereits Widerstand.
Fördern und Fordern im Fokus
Ministerin Bas betonte: „Menschen sollen wieder auf eigene Füße kommen, wenn sie arbeiten können.“ Wer arbeiten könnte, aber nicht will, müsse Mitwirkungspflichten erfüllen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) unterstrich auf X das Prinzip „Fördern und Fordern“.
Strengere Sanktionen und Leistungsentzug
Geplant ist ein strengeres Vorgehen bei Nicht-Erreichbarkeit: Nach drei versäumten Terminen bei Jobcentern sollen Leistungen komplett gestrichen werden, inklusive Wohnkostenübernahme. Psychisch Kranke sind geschützt.
Die Sanktionen sollen verfassungsmäßig maximal ausgeschöpft werden: Wer keine Bewerbungen schreibt oder Kurse ablehnt, verliert 30 Prozent der Leistungen für drei Monate. Bei Terminen greifen abgestufte Kürzungen: Nach dem zweiten Mal 30 Prozent für einen Monat, nach dem dritten Mal droht der komplette Stopp.
Vermögen wird stärker berücksichtigt
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass eigenes Vermögen und Einkommen vorrangig genutzt werden, bevor Grundsicherung gezahlt wird. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich künftig nach dem Lebensalter, Kosten der Unterkunft werden nur noch teilweise anerkannt.
Jobvermittlung im Vordergrund
Jobcenter sollen stärker auf Vermittlung und Weiterbildung setzen. Angebote werden künftig in einem gemeinsamen Kooperationsplan mit den Beziehenden festgelegt.
Geringe Einsparungen erwartet
Erwartete Einsparungen bleiben minimal: 2026 sollen Bund, Länder und Kommunen 86 Millionen Euro weniger zahlen. In den Folgejahren könnten die Kosten sogar leicht steigen.
Kritik an der Reform
SPD-Mitglieder, Sozialverbände, Linke und Grüne kritisieren die Pläne als sozial hart und befürchten steigende Notlagen und Druck auf Jobcenter-Mitarbeitende.
Hintergrund
Das Bürgergeld war zum 1. Januar 2023 eingeführt worden, um Hartz IV zu ersetzen. Die Leistungen für Alleinstehende lagen zuletzt bei 563 Euro monatlich. Schon kurz nach Einführung geriet das Bürgergeld wegen steigender Zahl der Beziehenden und wirtschaftlicher Schwächen in die Kritik.

