Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten

Für Bauinteressierte in den Ortskernen stehen zwei finanzielle Hilfen im Landkreis Schweinfurt zur Verfügung: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen.

Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, das in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt.

Beratungsgutscheine
Der Landkreis Schweinfurt und die Gemeinden bieten zum einen gemeinsam für Bau- bzw. Umbauinteressierte über das EU-Programm LEADER geförderte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an.

Für die Bauberatung steht den Bauinteressierten eine Auswahl an Architekten und Planern zur Verfügung. Die Erstbauberatung dient in erster Linie der Ideenfindung. Es werden erste Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Umfelds erarbeitet und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Als Ergebnis erhalten die Bauinteressierten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung.

Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inklusive Innendienstarbeiten) und kann in der jeweiligen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Das Projekt läuft nun endgültig zum 31. Dezember 2022 aus bzw. endet früher, insofern die Beratungsgutscheine vollständig ausgegeben worden sind. Aktuell sind noch ausreichend Gutscheine vorhanden, dennoch sollten Bauwillige und Interessierte in den Altortbereichen frühzeitig einen Beratungsgutschein in der für sie zuständigen Gemeinde beantragen. Eine Antragstellung für Beratungsgutscheine ist längstens bis zum 31. August 2022 möglich, die Einlösung der ausgegebenen Gutscheine und Durchführung der Beratungen inkl. Anfertigung der Beratungsprotokolle hat bis zum 31. Oktober 2022 zu erfolgen.

Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten
Für Abriss- und Entkernungsmaßnahmen im Rahmen von Sanierungen und Umbauten sowie für alle Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, wurde die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen im Altortbereich entwickelt.

Im Rahmen der Förderung können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Förderfähig sind neben Kosten für die Entsorgung des Bauschutts oder die Beauftragung einer Fachfirma beispielsweise auch Kosten für das Ausleihen notwendiger Werkzeuge und Maschinen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Maßgebende Voraussetzung ist die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung.

Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse und deren Umsetzung. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Auch hier erfolgt die Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung.

Die Abriss- und Entsorgungsförderung wird vollständig durch den Landkreis Schweinfurt finanziert, die Antragstellung endet am 31. Dezember 2022, sodass die beiden Förderprogramme nun zeitlich aufeinander abgestimmt enden können.

Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten bzw. die Auftragsvergabe vor der Bewilligung durch das Landratsamt Schweinfurt, ist förderschädlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern mit der kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement im Landratsamt Schweinfurt wird daher angeraten.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721/55-636 oder per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche sowie weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

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