E-Scooter und Fahrradfahrer: Gut gemeintes System leidet unter der Uneinsichtigkeit einiger Weniger
Moderne Verkehrsplanung und neue Probleme
Moderne Verkehrsplanung verfolgt das Ziel, Autos aus den Innenstädten zu verdrängen und dadurch Platz für emissionsfreie Fortbewegungsmittel wie Fahrräder oder E-Scooter zu schaffen. Gleichzeitig wächst mit der zunehmenden Nutzung dieser Verkehrsmittel jedoch auch der Ärger, da sich immer häufiger Verkehrsverstöße und gefährliche Situationen ergeben.
Schwerpunktkontrollen gegen „Geisterradler“
Die Polizei Schweinfurt hat im Rahmen der unterfrankenweiten DIS-Kontrolltage („Drogen im Straßenverkehr“) zuletzt auch einen besonderen Schwerpunkt auf sogenannte „Geisterradler“ gelegt. Dabei handelt es sich um Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer, die entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sind.
Laut Polizeibericht kommt es insbesondere im Stadtgebiet Schweinfurt seit geraumer Zeit vermehrt zu Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer verletzt werden.
Unfallursache mit hoher Bedeutung
Das Fahren in falscher Richtung zählt im Zuständigkeitsbereich der Polizei Schweinfurt im Jahr 2024 zur vierthäufigsten Unfallursache bei Verkehrsunfällen mit schwerverletzten oder getöteten Verkehrsteilnehmern.
Beispiele aus dem Unfallgeschehen
Als Beispiel nennt die Polizei einen Verkehrsunfall vom Montag, 6. Oktober. Gegen 16 Uhr befuhr eine 71-jährige Rentnerin den Fahrradweg in der Carl-Benz-Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Infolge einer Kollision mit einer ordnungsgemäß fahrenden Pkw-Fahrerin verletzte sich die Radfahrerin leicht.
Ein weiterer Unfall ereignete sich am Mittwoch, 8. Oktober, ebenfalls gegen 16 Uhr. Eine 30-jährige Pedelec-Fahrerin befuhr den Fahrradweg in der Niederwerrner Straße in entgegengesetzter Richtung. Beim Abbiegen stieß sie gegen einen ordnungsgemäß geparkten Pkw, wodurch sich ihre sechsjährige Tochter, die in einem Fahrradanhänger saß, leicht verletzte.
Ergebnisse der Polizeikontrollen
Die Beamten der Polizei Schweinfurt führten im Stadtgebiet dutzende Kontrollen bei Fahrradfahrern durch. Insgesamt mussten 47 Personen kostenpflichtig verwarnt werden, da sie gegen die für Fahrradfahrer geltenden Verkehrsregeln verstoßen hatten.
E-Scooter: Verstöße und zusätzliche Risiken
Bei der Nutzung von E-Scootern zeigt sich ein ähnliches Bild. Neben der Missachtung allgemeiner Verkehrsregeln spielt hier häufig auch Alkohol- oder Drogenkonsum eine Rolle. Nach Paris hat inzwischen mit Prag eine weitere europäische Hauptstadt reagiert und Miet-E-Scooter in den Innenstädten verboten.
Zuständigkeiten von Polizei und Ordnungsdienst
Dem städtischen Ordnungsdienst sind in vielen Fällen die Hände gebunden, wie die Stadt Schweinfurt auf Anfrage mitteilt. Für fahrende E-Scooter ist die Verkehrsüberwachung nach aktueller Gesetzeslage nicht zuständig. Die Kontrolle liegt „derzeit noch“ vollständig bei der Polizei.
Bei Radfahrern darf der Verkehrsüberwachungsdienst lediglich bei Verstößen gegen entsprechende Verkehrszeichen oder beim Radfahren auf Gehwegen einschreiten.
Kontrollen in der Fußgängerzone
In diesem Zusammenhang wurden bereits mehrfach Kontrollen in Doppelstreife durchgeführt, vor allem in der Fußgängerzone, insbesondere in der Kesslergasse und der Spitalstraße. Das Ordnungsamt darf dabei die Personalien erfragen. Werden diese jedoch nicht freiwillig angegeben, muss die Polizei hinzugezogen werden.
Ein Anhalten der Radfahrer durch Zwangsmaßnahmen ist dem Verkehrsüberwachungsdienst nicht erlaubt, da diese ausschließlich Vollzugsbeamten wie Polizei oder Zoll vorbehalten sind. Können die Personalien festgestellt werden, dürfen jedoch schriftliche Verwarnungen ausgesprochen werden.
Laut Stadtverwaltung werden diese Kontrollen von der Bevölkerung wahrgenommen und es seien bereits zahlreiche positive Rückmeldungen eingegangen.
Abgestellte E-Scooter und Vorgehen der Stadt
E-Scooter, die mitten im Weg stehen oder Gehwege vollständig blockieren, werden von den Verkehrsüberwachern fotografisch dokumentiert und verwarnt. Handelt es sich um E-Scooter des Anbieters ZEUS, der in Schweinfurt öffentliche Miet-Scooter anbietet, wird der Vorgang an die Stadtkasse weitergeleitet. Dort wird ein Kostenbescheid erstellt und an den Anbieter versandt.
Private E-Scooter werden in der Regel nicht verkehrsbehindernd abgestellt.
Probleme für die Anbieter
Die Anbieter stehen jedoch vor dem Problem, dass Nutzer bei der Registrierung häufig Fantasienamen angeben, was die Ahndung von Verstößen zusätzlich erschwert.

