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Schutzbehauptung war wohl Schwindel

BAD KISSINGEN. Der Fall hatte bundesweit Wellen geschlagen: Nach Spielbankbesuch pleite und deshalb zu einem Einbruch weiter gezogen. Und das alles im nicht mehr ganz so jungen Alter von 75 Jahren. Doch nun stellte sich heraus, dass der rüstige Senior nicht ganz die Wahrheit gesagt hat. Er war nämlich gar nicht in der Spielbank.

Nach dem Einbruch in eine Gaststätte in der Balthasar-Neumann-Promenade am vergangenen Montag ergaben die Ermittlungen der Polizei Bad Kissingen, dass sich der 75-Jährige entgegen seinen Angaben im Vorfeld nicht in der Spielbank aufhielt. Somit handelte es sich möglicherweise um eine Schutzbehauptung des ertappten Einbrechers, teilt die Polizei nun mit.

Wie bereits berichtet, war der 75-Jährige aus dem Landkreis Würzburg am Sonntag mit dem Zug nach Bad Kissingen gefahren. Dem derzeitigen Ermittlungsstand nach entschloss er sich gegen 01:45 Uhr in die Gaststätte einzubrechen. Der lautstarke Einbruch blieb jedoch nicht unbemerkt und ein Anwohner rief sofort die Polizei.

Noch vor Ort konnte eine Streife der Bad Kissinger Polizei den Tatverdächtigen vorläufig festnehmen. In seiner Vernehmung äußerte er, dass er den Abend in der Spielbank verbracht hatte und sein gesamtes Geld verspielt hätte. Wie die weiteren Ermittlungen der Polizei Bad Kissingen nun ergeben haben, befand sich der 75-Jährige überhaupt nicht in der Spielbank. Ob es sich um eine mögliche Schutzbehauptung handelte oder der Mann die Begriffe Spielbank und Spielhalle einfach verwechselte, müssen nun die weiteren Ermittlungen zeigen.

Beute hatte der Mann bei seiner Tat übrigens keine gemacht, hinterließ aber einen Sachschaden von rund 3.000 Euro.

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